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Regionale Niederlassungsbeihilfe

Junglandwirte-Förderung: Bis zu 100.000 Euro für Existenzgründer

Für junge Existenzgründer in der Landwirtschaft baut das Land Sachsen-Anhalt die Förderung aus.
am Mittwoch, 30.08.2023 - 11:22 (Jetzt kommentieren)

In Sachsen-Anhalt werden Junglandwirte, die sich mit einem landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig machen, mit bis zu 100.000 Euro unterstützt. Am 31. August 2023 startet das Antragsverfahren.

Das Landwirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt teilt mit, dass die Förderbeträge im Programm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ (zuvor „Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte“) aufgestockt werden. Über einen Zeitraum von fünf Jahren können landwirtschaftliche Existenzgründer anstatt 70.000 Euro jetzt 100.000 Euro erhalten.
In den ersten beiden Jahren gibt es 50 Prozent der Zuwendung, im dritten und vierten Jahr 30 Prozent und im fünften Jahr 20 Prozent.
Minister Sven Schulze will den Generationenwechsel vorantreiben und dabei den ländlichen Raum stärken. „Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb freue ich mich, dass das Land Sachsen-Anhalt beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit 100.000 Euro unterstützt“, so der CDU-Politiker.

Welche Voraussetzungen müssen für die Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte erfüllt werden?

Um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, muss es sich nach Angaben des Ministeriums um die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln. Die Unternehmer müssen sich bereits wirksam niedergelassen haben, was aber nicht länger als 24 Monate zurückliegen darf.
Es muss sich darüber hinaus um Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen handeln, die weniger als 50 Personen beschäftigen. Anteilig können auch Nebenerwerbslandwirte gefördert werden. Der Maximalumsatz für alle landwirtschaftlichen Unternehmen erhöht sich von 750.000 Euro auf 850.000 Euro. Für spezialisierte Ackerbaubetriebe erhöht sich der Maximalumsatz von 500.000 Euro auf 600.000 Euro. Nicht gefördert werden Aktiengesellschaften.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen die Junglandwirtinnen und -landwirte nicht älter als 40 Jahre alt sein.
Im Geschäftsplan des Betriebs müssen unter anderem Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz enthalten sein. Nicht mehr ausreichend sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
Welche Antragsteller eine Förderung bekommen, entscheidet ein Punktesystem.
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