Junglandwirte sollen in der laufenden Förderperiode bis 2020 besonders unterstützt werden. Das betrifft sowohl ihre Stellung bei der Zuweisung neuer Zahlungsansprüche als auch die Zuschläge bei der Direktzahlung bzw. Basisprämie. Die Zusatzförderung für Junglandwirte erhalten Landwirte, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen, bis zu einem Alter von 40 Jahren, die sich erstmals als Betriebsinhaber niederlassen oder während der fünf Jahre vor der Basisprämienregelung niedergelassen haben. Diese wird bundeseinheitlich für maximal 90 mit ZA aktivierte Hektar und für maximal fünf Jahre nach der erstmaligen Betriebsübernahme in Höhe von circa 44 Euro je Hektar gewährt.
Anträge können bei den zuständigen Stellen der Länder noch bis zum 15. Mai 2017 für das laufende Kalenderjahr gestellt werden. Die Links zu den Formularen finden Sie hier:
- Baden-Württemberg: fiona-antrag
- Bayern: iBalis
- Brandenburg: agrarantrag-bb
- Hessen: Die Antragsmappe und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der WI-Bank.
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesregierung MV
- Niedersachsen: ANDI
- Nordrhein-Westfalen: ELAN
- Rheinland-Pfalz: EFP-Antrag
- Saarland: Softwareanforderung
- Sachsen: Software DIANA
- Sachsen-Anhalt: ELAISA
- Schleswig-Holstein: Sammelantrag SH
- Thüringen: VERONA
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