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Greening-Regeln

Klärschlamm nicht auf Greeningflächen ausbringen

am Dienstag, 26.01.2016 - 12:15 (Jetzt kommentieren)

Beim Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) im Rahmen des Greenings ist der Einsatz von mineralischen Dünger und Klärschlamm nicht erlaubt.

Beim Anbau von Zwischenfrüchten zur Schaffung von ökologischen Vorrangflächen in Folge des Greenings, sind bei Pflanzenschutz und Düngung folgende Punkte zu beachten:

  • mineralische Stickstoffdüngung ist verboten
  • Wirtschaftsdünger sind erlaubt (nach den Regeln der Düngeverordnung)
  • chemischer Pflanzenschutz ist bis 15. Februar verboten
  • Ausbringung von Klärschlamm ist verboten

Generell sind die Ausbringungsmengen von Bioabfällen und Klärschlämmen begrenzt. Laut Umweltbundesamt dürfen beispielsweise innerhalb von drei Jahren maximal fünf Tonnen getrockneter Klärschlamm pro Hektar ausgebracht werden. Eine zeitgleiche Ausbringung von Düngemitteln mit Bioabfällen ist nicht zulässig.

Klärschlamm-Einsatz in der Landwirtschaft rückläufig

Laut Destatis wurden in 2014 über die Landwirtschaft noch rund 470.900 Tonnen Klärschlamm verwertet, knapp 15.000 Tonnen weniger als 2013. Seit 2007 ist der Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft um etwa 20 Prozent gesunken.

Insgesamt wurden in in 2014 in Deutschland rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm entsorgt, der Großteil davon (60 Prozent) wurde verbrannt.

Koalition will Ausstieg aus der Klärschlammausbringung

Die direkte landwirtschaftliche Klärschlammausbringung soll laut aktuellem Koalitionsvertrag in Zukunft weitestgehend eingestellt werden. Grund: die neben den Nährstoffen enthaltene unüberschaubare Anzahl umwelt- und gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Darüberhinaus soll der essentielle Phosphor, der erst kürzlich in die Liste der kritischen Rohstoffe aufgenommen wurde, zurückgewonnen werden.

Laut einem entsprechenden Entwurf der Klärschlammverordnung soll die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm als Düngemittel verboten und der Klärschlamm vollständig verbrannt werden. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) kritisiert den Ausstieg als "Irrweg". Die Qualitäten kommunaler Klärschlämme seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Sie erfüllten, wie jeder andere zugelassene Dünger auch, die Grenzwerte der Düngemittelverordnung. Zudem sei die stoffliche Verwertung durch die EU-Klärschlammrichtlinie legitimiert.

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