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Düngeverordnung

Klage wegen EU-Nitratrichtlinie: So geht es jetzt weiter

Luftbild von Güllefass beim ausbringen
am Montag, 07.11.2016 - 15:45 (Jetzt kommentieren)

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland Klage wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eingereicht. Minister Schmidt und der DBV plädieren für eine zeitnahe Umsetzung der Düngeverordnung.

Nachdem die EU-Kommission bereits im April dieses Jahres einen Klagebeschluss gefasst hatte, hat sie zu Beginn der vergangenen Woche die 1.500 Seiten umfassende Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gegen Deutschland eingereicht.

"Es muss in unser aller Interesse sein, zeitnah und gemeinsam eine praxistaugliche Düngeverordnung zu verabschieden, statt sich von Brüssel verurteilen zu lassen" appeliert Bundesagrarminister Christian Schmidt an alle Beteiligten. "Mein Ziel ist und bleibt es, mit der Düngeverordnung einen Ausgleich zwischen Umweltinteressen und einer praktikablen Lösung für die Landwirte zu schaffen."

Nach Sicht des Ministers darf der Verordnungsentwurf die Landwirtschaft und vor allem die kleineren Betriebe nicht mit überzogenen Forderungen belasten. Das BMEL habe in einer für die Landwirtschaft schwierigen Phase den Entwurf der Novelle der Düngeverordnung abgeschlossen und der EU-Kommission Ende 2015 zur Notifizierung zugeleitet.

Düngeverordnung: So ist der Zeitplan

  • Die EU-Kommission hat der Bundesregierung im Notifizierungsverfahren zur Novelle der Düngeverordnung im August Anmerkungen zu einzelnen Punkten geschickt. Die Anmerkungen der EU-Kommission werden derzeit geprüft.
  • Parallel dazu steht die Fortsetzung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) an. Der Umweltbericht zur Novelle der Düngeverordnung wurde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und am 26. September veröffentlicht. Bis Ende November können betroffene Behörden und die betroffene Öffentlichkeit zum Umweltbericht Stellung nehmen.
  • Nach Auswertung der Stellungnahmen soll im Dezember 2016 ein fortgeschriebener, ressortabgestimmter Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.
  • Parallel dazu hat die Europäische Kommission Ende April 2016 beschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der EG-Nitratrichtlinie Klage zu erheben. Die Klageschrift der Europäischen Kommission ist am 27. Oktober 2016 beim Europäischen Gerichtshof eingereicht worden. Der Europäische Gerichtshof hat die Klageschrift (am 31. Oktober 2016) der Bundesregierung förmlich zugestellt. Derzeit wird die Klageschrift der EU-Kommission geprüft.
  • Die Bundesregierung hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung der Klage darauf beim Europäischen Gerichtshof zu antworten. Ob die Klageschrift der EU-Kommission Auswirkungen auf die Regelungen des Entwurfs der Novelle der Düngeverordnung haben wird, kann erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt werden.

DBV: Düngeverordnung jetzt zügig zum Abschluss bringen

Die Klage der EU-Kommission zur Nitratrichtlinie vor dem EuGH verdeutlicht mit Nachdruck, dass Bund und Länder die Novelle der Düngeverordnung jetzt zügig zum Abschluss bringen müssen. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Einreichung der Klage, die die EU-Kommission bereits im April als nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt hatte.

Der DBV weist darauf hin, dass die Klage auf der alten Düngeverordnung basiert und die weitreichenden Einschnitte in die Düngung durch die Novelle der Düngeverordnung nicht berücksichtigt wurden. Der Verband forderte die Bundesländer auf, im anstehenden Bundesratsverfahren keine weiteren Veränderungen vorzunehmen, um den Prozess der Verabschiedung nicht zu verzögern.

 

'Nicht noch schärfere Regelungen draufsatteln'

Die Klageeinreichung vor dem EuGH dürfe nicht dazu missbraucht werden, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen draufzusatteln oder den Grundsatz aufzugeben, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden muss, erklärt der DBV weiter.

Der aktuelle Nitratbericht 2016 weise nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus. Es gebe zwar regionale Unterschiede, aber bundesweit halten hiernach im Zeitraum 2012/14 genauso wie im Zeitraum 2008/11 rund 82 % der Messstellen des bundesweit repräsentativen EUA-Nitratmessnetzes den strengen Trinkwassergrenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter ein.

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