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Strikter Dauergrünlandschutz in Natura 2000-Gebieten
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Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln möglich
DBV kritisiert "eklatante" Verschärfung des EU-Rechts
Nach Auffassung des DBV ist es für hiesige Landwirte nicht akzeptabel, das gesamte Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten einem strikten Schutz unabhängig von seiner Schutzwürdigkeit zu unterwerfen. Laut Bauernverband würde dies eine eklatante Verschärfung des EU-Rechts bedeuten, die naturschutzfachlich nicht begründet sei und selbst einen für den Erhalt des Grünlandes sinnvollen Pflegeumbruch unmöglich mache. Der DBV befürchtet eine erhebliche Benachteiligung der Landwirte mit Flächen in diesen Gebieten und einen enteignungsgleichen Eingriff in das Eigentum. Eine Verschärfung des EU-Rechts stelle die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in diesen Gebieten insgesamt und damit auch die kooperative Umsetzung von Natura 2000 in Frage. Für die ökologischen Vorrangflächen fordert der DBV ein hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Elemente.
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