1. Rating: Erhält die Bank einen Kreditantrag, erfasst und bewertet sie im ersten Schritt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, das sogenannte Rating. Das Ausfallrisiko eines Kunden beurteilt jede Bank nach einem eigenem Ratingverfahren. Mit mathematischen Modellen wird die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet; das ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer innerhalb eines Jahres die Raten nicht mehr zurückzahlen kann.
2. Kapitaldienstfähigkeit: Wenn die Bonität bestimmt ist, rechnet die Bank in einem zweiten Schritt aus,
welche finanzielle Last durch Zins und Tilgung der Betrieb tragen kann. Zur Beurteilung fordert die Bank zum Beispiel einen Betriebsentwicklungsplan vom Landwirt. Darin gilt es, die
Unternehmensstrategie und
Ertragspotenziale zu beschreiben. Ergänzend wird die Bank möglicherweise eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erwarten.
3. Sicherheit: Erst im letzten Schritt werden die Sicherheiten beurteilt, also zum Beispiel Bodeneigentum oder Gebäude, mit denen sich die Bank gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers absichern kann. An erster Stelle ist die Grundschuld zu nennen. Da die Bodenpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, lassen sich über eine Grundschuld höhere Fremdkapitalaufnahmen verwirklichen. Weitere Formen der Sicherheit sind die Sicherungsübereignung, die Sicherungsabtretung und die Verpfändung sowie Bürgschaften.
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