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Krisenhilfe: Hopfen- und Obstbauern bekommen bis zu 370 Euro je Hektar

Eine Erntehelferin pflückt Äpfel
am Mittwoch, 06.09.2023 - 09:58 (Jetzt kommentieren)

An diese Landwirte will die Bundesregierung rund 36 Millionen Euro an EU-Krisengeldern bis Ende Januar 2024 verteilen.

Hopfen- und Obstbauern sowie Winzer werden in Deutschland die EU-Krisenhilfe erhalten. Nach aktuellen Plänen der Berliner Ampelregierung sollen

  •  Freilandobstbaubetriebe rund 340 Euro pro Hektar erhalten und 
  • Hopfenbetriebe rund 370 Euro pro Hektar. 

Damit möglichst viele Betriebe berücksichtigt werden können, soll die Förderung auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden.

Allerdings könnten sich die Förderbeträge noch erhöhen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit. Die EU erlaubt eine Aufstockung ihrer Krisenhilfe von 36 Millionen Euro um 200 Prozent aus dem nationalen Haushalt. 

„Derzeit wird dies noch geprüft“, so das Bundesministerium. In Berliner Kreisen hält man die Aufstockung für sehr unwahrscheinlich. Entweder müsste Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Aufstockung mit zusätzlichem Geld mittragen; er fordert aber massive Einsparungen im Agrarhaushalt. Alternativ könnte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) das Geld aus dem Haushalt seines Ministeriums aufbringen.

65 Cent Beihilfe je Liter für die Krisendestillation von Wein

Nach Darstellung des BMEL ist der Weinbau regional von einem erheblichen Absatzrückgang betroffen. Um die sektorspezifischen regionalen Marktstörungen auszugleichen, stellt der Bund aus der Krisenhilfe 6,5 Millionen Euro für die temporäre Krisendestillation im Weinsektor bereit. 

Bei einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter Wein können damit bis zu 10 Millionen Liter überschüssigen Weins zu Industriealkohol verarbeitet werden.

Auszahlung der Krisenhilfe erfolgt über die Sozialversicherung der Landwirte

Grundlage der Entscheidung über die Verteilung der Krisenhilfe ist eine Analyse der Kosten- bzw. Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut (TI). Auf dieser Basis sollen die Sektoren Obst und Hopfen mit der Hektarprämie unterstützt werden. 

In Anlehnung an die erste Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe in 2022 plant das BMEL auch in diesem Jahr ein antragsloses Verfahren Die Auszahlung soll fristgemäß bis Ende Januar 2024 durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgen.

Das Bundesministerium bereitet derzeit entsprechende Verordnungsentwürfe vor.

Drittes Hilfspaket der EU für Landwirte in 22 Mitgliedstaaten

Um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen, hatte die Europäische Kommission im Sommer 2023 ein Hilfspaket für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) vorgelegt. 

Deutschland erhält rund 36 Millionen Euro von den insgesamt 330 Millionen. Mit den Mitteln sollen die Landwirtinnen und Landwirte in den am stärksten betroffenen Sektoren für erlittene finanzielle Verluste entschädigt werden.

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