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Bayern

KULAP 2016: Dafür können Sie ab Februar Anträge stellen

am Mittwoch, 30.12.2015 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Ab Februar können in Bayern Anträge für KULAP-Maßnahmen eingereicht werden. Wofür genau, lesen Sie hier.

KULAP-Maßnahmen: Dafür können Sie Neuanträge stellen

Nachdem der Umfang des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms für das kommende Jahr jetzt feststeht, können Sie ab Februar für folgende KULAP-Maßnahmen Neuanträge stellen:

  • B10 (Ökologischer Landbau)
  • B25/26 (Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung)
  • B29 (Umwandlung von Acker in Grünland - nur auf Moorstandorten)
  • B34 (Gewässer- und Erosionsschutzstreifen)
  • B39 (Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten)
  • B48 (Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur)
  • B50 (Heumilch- Extensive Futtergewinnung)
  • B59 (Struktur- und Landschaftselemente)

KULAP-Maßnahmen: Das ist neu

Darüber hinaus kann erstmals die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) und der Wiederaufbau von Steinmauern in Weinberglagen (B56) beantragt werden.

Zudem können Rinderhalter, die schon bislang eine Prämie für die Sommerweidehaltung (B60) erhalten haben, ihre Verpflichtung um ein Jahr verlängern.

KULAP: Rekordbeteiligung in 2015

Insgesamt nehmen derzeit 49.000 Bauern im Freistaat am KULAP teil. Die Neuausrichtung des KULAP hatte 2015 die Rekordzahl von mehr als 43.000 Anträgen mit rund 77.000 Verpflichtungen ausgelöst. Für 2016 stehen zusätzliche 8,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat stellt für das KULAP in der Förderperiode 2015 bis 2020 insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung, berichtet das Landwirtschaftsministerium.

Gebrauchte Traktoren zwischen 190 und 250 PS

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