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Brandenburg

KULAP-Antrag 2017: Diese Programme fallen weg

Luftaufnahme einer Kulturlandschaft
am Donnerstag, 13.10.2016 - 08:15 (Jetzt kommentieren)

Derzeit steht die Herbstantragstellung an, bei der Neu-, Erweiterungs- und Änderungsanträge für das Jahr 2017 gestellt werden können. Einige Förderprogramme können nicht neu beantragt werden.

Die Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin mit Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2015 sehr gut angenommen. Bei einigen KULAP-Programmen konnten die Ziele des mit Wirtschafts- und Sozialpartnern im Land vereinbarten Entwicklungsplans, der bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2020 ausgerichtet ist, bereits jetzt erreicht werden.

Eine Neuantragstellung ist daher nicht mehr möglich.

Keine Neuantragstellung für folgende Förderprogramme

Die Förderprogramme für

  • Grünlandextensivierung,
  • Heiden und Trockenrasen sowie die
  • Umwandlung beziehungsweise
  • Nutzung von Ackerland in / als Grünland

können nicht neu beantragt werden.

Eine Änderung beziehungsweise Erweiterung der bisherigen Antragsflächen bleibt erlaubt. Flächenerweiterungen werden bis zu einem Umfang von 20 Prozent zugelassen. Alle anderen Programme, inklusive das Förderprogramm Ökologischer Landbau, können weiterhin uneingeschränkt beantragt werden.

Mit Material vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

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