Die Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin mit Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2015 sehr gut angenommen. Bei einigen KULAP-Programmen konnten die Ziele des mit Wirtschafts- und Sozialpartnern im Land vereinbarten Entwicklungsplans, der bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2020 ausgerichtet ist, bereits jetzt erreicht werden.
Eine Neuantragstellung ist daher nicht mehr möglich.
Keine Neuantragstellung für folgende Förderprogramme
Die Förderprogramme für
- Grünlandextensivierung,
- Heiden und Trockenrasen sowie die
- Umwandlung beziehungsweise
- Nutzung von Ackerland in / als Grünland
können nicht neu beantragt werden.
Eine Änderung beziehungsweise Erweiterung der bisherigen Antragsflächen bleibt erlaubt. Flächenerweiterungen werden bis zu einem Umfang von 20 Prozent zugelassen. Alle anderen Programme, inklusive das Förderprogramm Ökologischer Landbau, können weiterhin uneingeschränkt beantragt werden.
Mit Material vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
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