Schärfere Auflagen für JGS-Anlagen würden dem DBV zufolge zu einem beschleunigten Strukturwandel in der Schweine- und Rinderhaltung führen. Der Bestandsschutz für einige hunderttausend Güllebehälter dürfe nicht ausgehöhlt werden, mahnte der DBV. Von weiteren baulichen Auflagen für JGS-Anlagen müsse Abstand genommen werden.
Im Detail sei nicht akzeptabel, von Betrieben die Nachrüstung von Leckageerkennungssystemen bei bestehenden Güllebehältern zu fordern und ihnen die Beweislast aufzuerlegen, dass eine Nachrüstung technisch nicht machbar oder unverhältnismäßig sei. Zudem sei eine Pflicht zur Überprüfung sämtlicher Güllebehälter durch Sachverständige nicht mit dem Gefährdungspotential der Anlagen oder durch europäische Vorgaben begründbar.
Auf das Unverständnis des DBV stoßen zudem die im Rahmen der Verhandlungen zur Anlagenverordnung vorgebrachten Forderungen einiger Bundesländer, auch die geltenden Regelungen zur Mindestlagerkapazität von Gülle zu verschärfen. Nach den Empfehlungen der Ausschüsse soll diese Forderung in eine Entschließung gekleidet werden. Demgegenüber erinnert der Bauernverband daran, dass erst vor wenigen Jahren die bundesweit einheitliche Vorgabe von sechs Monaten geschaffen worden sei.
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