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In seiner Empfehlung für eine Stellungnahme zum Entwurf des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sprach sich der Umweltausschuss des Bundesrats mit deutlicher Mehrheit für ein Verbot aus.
Neun der 16 Bundesländer stimmten für einen entsprechenden Antrag von Mecklenburg-Vorpommern. Im Agrarausschuss war ein gleichlautender Antrag zuvor knapp abgelehnt worden.
DBV warnt vor "Rückfall in die Vormoderne"
Begründet wird ein Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf Vorrangflächen mit einer möglichen Beeinträchtigung der Biodiversität. Im Plenum des Bundesrats steht das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz voraussichtlich am 11. April auf der Tagesordnung.
Unterdessen warnte der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, erneut vor einem Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen. "Wer auf Ackerflächen Düngung und Pflanzenschutz der Nutzpflanzen pauschal verbieten will, handelt völlig unverantwortlich", sagte Hemmerling beim Landesbauerntag Brandenburg in Seddin. Seiner Auffassung nach droht ein "Rückfall in die Vormoderne", sollten fruchtbare Äcker "durch staatliche Verordnungen stillgelegt werden".
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Wichtiges politisches Signal
Die Landwirte müssten ökologische Vorrangflächen im Zuge des Greenings produktiv nutzen können. Dagegen begrüßten die Naturschutzstiftung EuroNatur und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Forderung des Umweltausschusses.
Beide Verbände kritisierten den Regierungsentwurf als völlig unzureichend. Um den Rückgang der Biodiversität zu stoppen, müsse der Einsatz von Pestiziden auf ökologischen Vorrangflächen ausgeschlossen werden, forderte der umweltpolitische Direktor von EuroNatur, Lutz Ribbe. Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern setze daher ein "wichtiges politisches Signal".
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Keine klare Haltung
Hemmerling forderte vor den 120 Delegierten des Landesbauerntages die Verantwortlichen in den Bundesländern auf, bei den Beratungen des Direktzahlungengesetzes im Bundesrat den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen zu ermöglichen. Dies sei eine ökologisch wichtige Leistung der Bauern und erfülle die Anforderungen an eine ökologische Vorrangfläche in hohem Maße.
Hemmerling warf der EU-Kommission vor, sie habe in der wichtigen Frage der Nutzbarkeit ökologischer Vorrangflächen keine klare Haltung gezeigt. Stattdessen sei die Entscheidung darüber in Form von Delegierten Rechtsakten an die Mitgliedstaaten abgeschoben worden. "Hoffentlich gelingt es durch den Druck des Europäischen Parlamentes, hier noch einmal Bewegung in die Sache zu bekommen", erklärte der stellvertretende DBV-Generalsekretär.
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