Danach wurden von den Landgesellschaften 2017 insgesamt 215 neue AFP-Förderanträge vorgelegt; das waren knapp 30 % weniger als im Jahr davor.
Mit rund 60 % überwogen die AFP-Anträge auf Premiumförderung. Dies entspricht in etwa dem Prozentsatz bei Milchviehställen, die traditionell den Schwerpunkt bei der Investitionsförderung bilden. Allerdings ist die Tendenz der Anträge im Milchviehbereich rückläufig.
Das durchschnittliche förderfähige Investitionsvolumen ist 2017 in den meisten Ländern in etwa konstant geblieben, lediglich in Bayern gab es einen deutlichen Rückgang.
Die Milchpreiskrise wirkt nach
Dennoch bildet der Freistaat nach wie vor den Schwerpunkt bei der AFP-Förderung. Mehr als die Hälfte der von den neun Landgesellschaften in Deutschland bearbeiteten AFP-Anträge entfiel 2017 auf die dortige BBV LandSiedlung. Mit 122 Anträgen hat sich deren Zahl gegenüber dem Vorjahr allerdings beinahe halbiert.
Der BLG macht vor allem die Nachwirkungen der Milchpreiskrise für den Rückgang bei den Förderanträgen im Stallbau verantwortlich. Daneben dämpften Unsicherheiten in Bezug auf Haltungsverfahren die Investitionsbereitschaft.
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