Nach der vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 beträgt die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres in Westdeutschland 3,2 Prozent und in Ostdeutschland 3,4 Prozent. Die Sätze gelten für die gesetzlichen Renten ebenso wie für die Renten in der AdL. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nannte als Faktoren, die zu der positiven Entwicklung bei den Renten führten, die gute Lage am Arbeitsmarkt sowie die Lohnsteigerungen der Vergangenheit.
Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich positiv aus
Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten und 3,06 Prozent in den neuen Ländern. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch 0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Erstmals greifen in diesem Jahr für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes. Danach ist der aktuelle Rentenwert Ost mindestens so anzupassen, dass er 95,8 Prozent des Westwertes erreicht. Kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel jedoch zu einem günstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Das ist in diesem Jahr der Fall.
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