Landwirte, die für dieses Jahr Mittel aus den neuen Öko-Regelungen beantragt haben, können mit einer kräftigen Prämienerhöhung rechnen. Davon geht zumindest der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen Landesbauernverbänden aus.
Nach Einschätzung der Verbände wurden die angebotenen Öko-Regelungen oder auch Eco Schemes der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in diesem Jahr in deutlichem Umfang nicht genutzt.
Der Bund plante für die Öko-Regelungen gut 1 Mrd. Euro ein. Die Bauernverbände rechnen allenfalls mit einem Bedarf von rund 700 Mio. Euro. Damit könnte der Bund die Prämien für einzelne Öko-Regelungen nachträglich um bis zu 30 Prozent erhöhen. Noch liegen aber keine konkreten Daten zur Beantragung der Eco Schemes vor.
Fördersätze für Öko-Regelungen wurden zu niedrig angesetzt
Hauptursache für die Unternutzung dürften die zu niedrigen Fördersätze sein, schätzt der DBV. Die ursprünglich angesetzten Prämien bleiben weit hinter den aktuellen Preis- und Kostenentwicklungen zurück. Sie sind auch im Vergleich zu höher dotierten Fördermaßnahmen der Länder oft nicht attraktiv genug.
Eine kräftige Erhöhung ist aber nur in diesem Jahr möglich. Für 2024 erlaubt die EU nur eine Anhebung um 10 Prozent, falls die Mittel erneut nicht ausgeschöpft werden sollten.
Bauernverband schlägt konkrete Nachbesserungen der Öko-Regelungen vor
Vorsorglich schlägt der DBV in einem abgestimmten Papier für die nächste GAP-Antragstellung Verbesserungen der Ökoregelungen vor. Für 2024 sollten vor allem die Fördersätze für die Eco Schemes angehoben werden, um eine vollständige Ausschöpfung des Budgets und damit eine Erreichung der Förderziele sicherzustellen.
Die Berufsvertretung verlangt von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, auf Basis der Daten zur Inanspruchnahme der Öko-Regelungen möglichst schnell Nachbesserungen vorzulegen und den deutschen GAP-Strategieplan zu korrigieren.
So sollen die Eco Schemes ab 2024 attraktiver werden
Konkret verlangt der DBV unter anderem folgende Prämienerhöhungen sowie Vereinfachungen für die Antragstellung 2024:
- Ökoregelung 2 (mindestens 5 Fruchtarten und 10 % Leguminosen): Erhöhung der Prämie von 45 Euro/ha auf 75 Euro/ha.
- Ökoregelung 6 (Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz): Öffnung auch für Dauergrünland, Prämienhöhe 50 Euro/ha.
- Ökoregelung 1c (Stilllegung Dauerkulturen): Nicht nur Blühstreifen als strikte Zwischenzeilenbegrünungen erlauben, sondern auch Begrünung in jeder zweiten Reihe. Auf lagegenaue Einzeichnung der Streifen ist zu verzichten.
- Ökoregelung 1 a (Stilllegung): volle Kombinierbarkeit mit Ökolandbauförderung und Stilllegungsflächen nach GLÖZ 8.
- Aktive Begrünung von GLÖZ 8-Flächen und Stilllegungsflächen (Ökoregelung 1a) bis jeweils 31. März erlauben.
- Kleinstflächen bis 1000 m² sind ebenfalls als förderfähige Brachen anzuerkennen.
- Ökoregelung 4 (Extensivierung Dauergrünland): Viehbesatz auf gesamte vorhandene Futterfläche beziehen (wie bei Umweltprogrammen auch). Der Mindestviehbesatz solle an 60 statt nur an 40 Tagen unterschritten werden dürfen.
Damit die vorgeschlagenen Änderungen wirklich kommen, müsste die Bundesregierung sie bis spätestens Mitte September der Europäischen Kommission in Brüssel melden.
In zwei Jahren Klimabonus für Grünland einführen
Folgende Anpassungen schlägt der Bauernverband für das Antragsjahr 2025 vor:
- Förderung fürs Grünland und für Weidetierhaltung verbessern, Stichwort: Klimabonus fürs Grünland. In früheren DBV-Positionspapieren fand sich ein Bonus von 90 Euro/ha.
- Praktikablere Ökoregelungen für Obst-, Gemüse- und Weinbauern.
- Förderbedingungen bei Extensivierung Dauergrünland (Ökoregelung 4) und Agroforst (Ökoregelung 3) vereinfachen.
- Fristen vereinheitlichen bei Bewirtschaftungsgeboten und -verboten bei GLÖZ-Regeln.
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