Durch Investitionen Steuern zu sparen ist schwieriger geworden – aber nicht unmöglich. Um Landwirte und Unternehmen in den Corona-Jahren zu entlasten, hatte die Finanzverwaltung für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorübergehend die degressive Abschreibung (Absetzung für Abnutzung – AfA) zugelassen.
Die Regelung galt befristet für Investitionen zum Beispiel in einen neuen Traktor oder Mähdrescher für die Jahre 2020 bis 2022. Seit Beginn dieses Jahres ist jedoch nur noch die lineare Abschreibung zugelassen.
Degressive Abschreibung verschaffte Landwirten Liquidität
Den wirtschaftlichen Effekt erklärt Ecovis-Steuerberater Franz Brebeck: Bei der degressiven Abschreibung können in den ersten Jahren nach der Investition höhere Anteile der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das spart gerade in diesen ersten Jahren nach dem Kauf mehr Steuern und schafft Liquidität. Sobald die degressive Abschreibung in einem Folgejahr niedriger ist als die lineare Abschreibung vom Restbuchwert, wechselt der Landwirt wieder in die lineare Abschreibung.
Das Wahlrecht bei der Abschreibung gilt nicht mehr
Dieses Wahlrecht gilt seit 2023 jedoch nicht mehr. Möglich ist nur noch die lineare AfA in gleichbleibenden Beträgen über die gesamte Nutzungsdauer. Für einen Traktor im Wert von beispielsweise 120.000 Euro bedeutet das eine lineare Abschreibung von 10.000 Euro für die Dauer von 12 Jahren.
So sparen Landwirte mit Investitionen dennoch Steuern
Dennoch ist der Steuereffekt einer Investition damit nicht zwangsläufig auf den Abzug der linearen Abschreibung beschränkt.
Steuerberater Brebeck weiß Rat: „Landwirte sollten prüfen, ob sie zum Beispiel durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags oder einer Sonderabschreibung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes die Abschreibung für ein neu angeschafftes Wirtschaftsgut vorziehen.“ Damit könnten sie sich trotz des Wegfalls der degressiven Abschreibung einen Liquiditätsvorteil verschaffen.
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