Gegebenenfalls sind Korrekturen noch bis Ende 2010 vorzunehmen, um in Zukunft Zulagenkürzungen oder gar Rückforderungen zu vermeiden. Hintergrund ist der Datenabgleich, den die zentrale Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung vornimmt, um zu prüfen, ob tatsächlich Rentenversicherungspflicht - die Grundvoraussetzung für die Zulage - besteht.
Ein vergleichbarer Abgleich mit den Alterskassen funktioniert jedoch noch nicht, so dass die dort bestehende Pflichtversicherung nicht bestätigt werden kann. Somit werden alle, die nicht in die Rentenversicherung, wohl aber in die Alterskasse Pflichtbeiträge einzahlen, zur Erstattung der Zulagen aufgefordert. Das können mehrere hundert Euro sein.
Formlos beim Vertragspartner melden
Motivation genug, um entweder selbst oder über den Vertragspartner der Riester-Rente einen formlosen Festsetzungsantrag auf die gewährten Zulagen an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in 10868 Berlin zu richten. Das Schreiben sollte als Begründung die Beitragszahlung zur Alterskasse enthalten (entsprechendes Aktenzeichen angeben). Bei Fragen und Unklarheiten ist die Zulagenstelle auch über eine Servicehotline unter Telefonnummer: 03381-21222324 zu erreichen. Außerdem ist dem Schreiben der Steuerbescheid des Vorvorjahres beizufügen (also für die Zulage 2008 der Steuerbescheid 2006), um nachzuweisen, dass ausreichend Eigenbeiträge gezahlt wurden, um die volle Zulage zu erhalten, rät die Kammerexpertin. (dlz agrarmagazin)
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