Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Tiererzeuger hatten Landwirten vom 21. November bis zum 18. Dezember 2015 in einer ersten Antragsphase die Möglichkeit, Anträge auf eine Liquiditätsbeihilfe zu stellen.
7.830 Anträge sind eingegangen, davon die meisten aus Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. 7.020 Anträge erfüllten die Voraussetzungen für den Erhalt einer Liquiditätsbeihilfe. Die Auszahlung der insgesamt rund 51 Millionen Euro ist laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgeschlossen.
So viel beantragten die Bundesländer (gerundete Zahlen)
- Bayern: 17 Millionen Euro (2.499 Anträge)
- Niedersachsen: 14 Millionen Euro (1.894 Anträge)
- Nordrhein-Westfalen: 8,6 Millionen Euro (1.203 Anträge)
- Schleswig-Holstein: 5 Millionen Euro (687 Anträge)
- Baden-Württemberg: 4,6 Millionen Euro (642 Anträge)
- Hessen: 1,2 Millionen Euro (194 Anträge)
- Rheinland-Pfalz: 1,2 Millionen Euro (164 Anträge)
- Sachsen-Anhalt: 999.000 Euro (107 Anträge)
- Thüringen: 979.000 Euro (108 Anträge)
- Sachsen: 976.000 Euro (111 Anträge)
- Mecklenburg-Vorpommern: 976.000 Euro (109 Anträge)
- Brandenburg: 783.000 Euro (84 Anträge)
- Saarland: 185.000 Euro (22 Anträge)
- Stadtstaaten: 50.000 Euro (6 Anträge)
Zweite Antragsphase läuft bis zum 22. März
Da nicht alle Mittel abgerufen wurden, läuft nun bis zum 22. März 2016 eine zweite Antragsphase. Antragsberechtigt sind nach wie vor Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen können. Für die zweite Antragsphase stehen noch rund 18 Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsformulare, Hinweise und Merkblätter des BLE finden Sie hier.
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