Die Eilverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Hilfen für Erzeuger der Tierhaltungssektoren, schreibt die ausführende Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Tiererzeuger, die einen Rückgang der Erzeugerpreise von mindestens 19 Prozent nachweisen können und ein Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen haben, können noch bis zum 18. Dezember einen Direktzuschuss bei der BLE beantragen. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent auf den Darlehensbetrag, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Die Auszahlung der Zuschüsse soll bis Ende Januar 2016 erfolgen.
Schmidt: 'Unbürokratisch und wirkungsvoll'
Zum Liquiditätshilfeprogramm erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU): "Mit dem 70 Millionen Euro Liquiditätshilfeprogramm unterstützen wir die Landwirte unbürokratisch und wirkungsvoll. Viele Fleisch- und Milcherzeuger sind in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, durch die niedrigen Erzeugerpreise, die schwache Nachfrage aus China und das russische Lebensmittelembargo. Mit einem Direktzuschuss helfen wir den betroffenen Landwirten jetzt durch die schwere Zeit. Unser Liquiditätshilfeprogramm verschafft den Betrieben Luft, um Strukturen anzupassen und gleichzeitig neue Absatzmärkte zu erschließen. Das Interesse an dem Programm ist bereits vorab sehr groß gewesen. Ich bin daher optimistisch, dass viele Betriebe unsere Liquiditätshilfe nutzen werden, um ihren unternehmerischen Spielraum zu vergrößern. Daneben profitieren auch die Milch- und Fleischerzeuger von der geplanten Beitragsentlastung von 78 Millionen Euro bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung."
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