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Steuer und Finanzen

LSV-Bundesträger nimmt Gestalt an

am Dienstag, 21.06.2011 - 07:50 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Bundesregierung konkretisiert ihre Vorstellungen zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV).

In den gemeinsamen Eckpunkten für ein entsprechendes Gesetz, die zwischen Fachleuten der beiden zuständigen Ressorts für Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales abgestimmt wurden, heißt es: "In der LSV wird ein Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts errichtet.“ Der Bundesträger wird dem Papier zufolge zweistufig organisiert sein. Von der Hauptverwaltung sollen vor allem Grundsatz- und Querschnittaufgaben sowie Steuerungsfunktionen wahrgenommen werden. Regionale Geschäftsstellen an den Hauptstandorten der bisherigen LSV-Träger werden sich vorrangig um versichertenorientierte Aufgaben kümmern. Gleichzeitig soll an den bisherigen Standorten eine größtmögliche Anzahl von Arbeitsplätzen erhalten werden. Es ist geplant, bei den Geschäftsstellen ehrenamtliche Regionalbeiräte sowie ein Beirat für die Belange des Gartenbaus einzurichten - als Bindeglieder zwischen der Selbstverwaltung und den Versicherten .
 
Ausdrücklich sehen die Eckpunkte angemessene Übergangsregelungen für die Neuorganisation vor. Die gilt insbesondere für die Umstellung auf ein neues Beitragsrecht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV), aber auch für die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane des Bundesträgers. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, mit einem Gesetzentwurf wird im Spätsommer gerechnet.

Bisherige Organisationsstruktur ist kontraproduktiv

Nüchtern benennen die Ministerien die derzeitigen Defizite in der LSV. So verhindere die bestehende kleinteilige Organisationsstruktur, dass die Träger ihre Aufgaben „dauerhaft effizient und wirtschaftlich erfüllen“. Neun Verwaltungsgemeinschaften mit zusammen genommen 36 Trägern erledigten mit erheblichem personellem Aufwand das gleiche Aufgabenspektrum. Nur mit der Zusammenführung der Verwaltungsgemeinschaften und des LSV-Spitzenverbandes zu einem Bundesträger sei der notwendige Wechsel von der gegenwärtig vorrangig räumlichen hin zu einer funktionalen Aufgabenverteilung innerhalb der LSV möglich.
 
Für unzureichend halten die Ressorts die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes, der mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben in der LSV finanziere. Nur ein Bundesträger als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts sichere den Einfluss des Bundes und trage der Tatsache Rechnung, dass sich der Bund auch in Zukunft in erheblichem Maß an der Finanzierung der LSV beteiligen werde.

Allmähliche Angleichung ist unerlässlich

Nicht akzeptabel sind den Fachbeamten zufolge regional unterschiedlich hohe Beiträge für gleich strukturierte Betriebe vor allem in der LUV, aber auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV). Die damit verbundenen gravierenden Belastungsunterschiede führten zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen. Mit der Errichtung eines Bundesträgers werde demgegenüber die innerlandwirtschaftliche Solidarität gestärkt und gerade in der LUV eine bundesweit solidarische Finanzierung sichergestellt. Die Selbstverwaltung werde mit dem Bundesträger in die Lage versetzt, einen einheitlichen Beitragsmaßstab einzuführen: "Dieser kann die überregionale Beitragsgerechtigkeit sicherstellen und bestehende Wettbewerbsverzerrungen abbauen“. Ein neues Beitragsrecht könne allerdings nicht zu einem Stichtag vollzogen werden, räumen die Ministerien ein.
 
Unerlässlich sei daher ein „allmählicher Angleichungsprozess“, der von der Selbstverwaltung gestaltet werden müsse. Das Gesetz werde dabei lediglich einen Übergangszeitraum festlegen, in dem die neue bundeseinheitliche Beitragsbemessung umgesetzt werde. Ausdrücklich weisen die Fachbeamten darauf hin, dass die mit dem Bundesträger einhergehende größere Solidargemeinschaft die Grundlage bilde für die „dauerhafte Erhaltung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems“.

Zentrale Dienste bleiben in jetziger Hauptverwaltung

Für die Hauptverwaltung des künftigen Bundesträgers, die am Standort des bisherigen Spitzenverbandes in Kassel angesiedelt werden dürfte, sieht der Aufgabenkatalog die Wahrnehmung zentraler Dienste des Versicherungsträgers vor. Dazu zählen allgemeine Verwaltung, Personal- und Finanzwesen, Informationstechnik sowie Selbstverwaltungsangelegenheiten. Zudem obliegen der Hauptverwaltung den Eckpunkten zufolge Grundsatzangelegenheiten zur einheitlichen Erledigung der Aufgaben für die Bereiche Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag, Leistung, Prävention sowie jeweils die Steuerungsfunktion. 
 
Darüber hinaus nennen die Ministerien weitere Bereiche, bei denen aufgrund des benötigten Fachwissens oder geringer Fallzahlen nur eine zentrale Bearbeitung effektiv ist. Beispiele sind Vertragsangelegenheiten und Abrechnungsprüfung in anderen Leistungsbereichen, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung oder auch die Erbringung von Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie von Betriebs- und Haushaltshilfe.

Vermögen der LSV-Träger geht auf Bundesträger über

Eine Übergangsregelung stellt die Bundesregierung für die Selbstverwaltungsorgane des Bundesträgers in Aussicht. Bis zur nächsten Sozialwahl im Jahr 2017 soll deren Zusammensetzung alle bisherigen Träger widerspiegeln. Die geltende Höchstgrenze von 60 Mitgliedern in der Vertreterversammlung soll vorübergehend aufgehoben werden. Für einen Teil der bisherigen Mitglieder der Vertreterversammlungen der Träger können sich die Fachleute eine Mitarbeit in den vorgesehenen Regionalbeiräten bei den Geschäftsstellen oder auch von dort einzurichtenden Rentenausschüssen vorstellen. Das Vermögen der bisherigen LSV-Träger geht laut Eckpunkten auf den Bundesträger über. Allerdings soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Teil der Mittel eingesetzt werden kann, um die Beitragsangleichung in der jeweiligen Region abzufedern.

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