Vom Hochwasser betroffene Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern bekommen eine finanzielle Unterstützung. Zur Sicherung der Ansprüche müssen Schäden an Flächen und am Aufwuchs bis zum 30. September beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) angezeigt werden. Dies kann formlos erfolgen.
Um den landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die Zuwendungen zu gewähren, hat das Landwirtschaftsministerium eine Richtlinie erarbeitet. Diese soll demnächst veröffentlicht werden. Nach dieser Richtlinie wird die Entschädigung bis zu 80 Prozent des durch das Hochwasser entstandenen Gesamtschadens betragen.
Auch Wiederherstellungskosten gehören zum Gesamtschaden
Der Gesamtschaden ergibt sich aus der Summe der Schäden an den zum Betrieb gehörenden Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen. Auch Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie am Vieh gehören dazu. Ebenso können Aufwuchs- und Ernteschäden sowie der Schäden durch nicht mögliche Aussaat mit eingerechnet werden.
Als Schäden gelten auch Wiederherstellungsaufwendungen wie erforderliche Neuansaaten. Notwendige Futterzukäufe sowie unmittelbar im Zusammenhang mit dem Umsetzen von Tieren entstandene Kosten sind ebenfalls Bestandteil des Gesamtschadens.
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