Die Bewirtschaftungshinweise enthalten Empfehlungen für Landwirte, wie Risiken eines Schadstoffeintrags in Futter- und Lebensmitteln gemindert werden können. Insbesondere nach dem Rückgang des Elbwassers ist die Einhaltung der Bewirtschaftungshinweise besonders wichtig. Beispielsweise soll die
Beweidung und Mahd in Senken, Flutrinnen und Mulden generell unterbleiben.
Insbesondere auf dioxinbelasteten Böden sollten Landwirte Nutzungsalternativen wie Energiepflanzenanbau, die Anlage von Kurzumtriebsplantagen oder eine Nutzungsänderung durch Erstaufforstung prüfen.
Dienen die Flächen als Weiden oder zur Futternutzung, gibt es weitere Hinweise, die Sie in oben eingefügtem download lesen können. Trotz der unauffälligen Ergebnisse in den Überschwemmungsgebieten sind die Landwirte aktuell angehalten, auf die Verwertung des Grasschnittes vom ersten Aufwuchs zu verzichten.
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