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Steuer und Finanzen

Massiver Gegenwind für die geplante LSV-Reform

am Montag, 28.11.2011 - 10:12 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Bundesregierung will die Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung reformieren. Doch von Seiten der Länder droht massiver Widerstand.

Ein vom federführenden Bundesratsausschuss für Arbeit und Soziales eingesetzter Unterausschuss fordert mehr als 20 zum Teil weitreichende Änderungen am Entwurf für ein LSV-Neuordnungsgesetz, die aller Voraussicht nach in die Ausschussempfehlung eingehen werden. Auch dem mitberatenden Agrarausschuss liegen eine Vielzahl von Änderungsanträgen vor, über die in dieser Woche entschieden wird.

Generelle Vorbehalte

Der Unterausschuss Arbeit und Soziales bezweifelt generell die Notwendigkeit eines Bundesträgers in der LSV und hält die dafür vorgebrachten Argumente für nicht überzeugend. Zudem sei es nicht erwiesen, dass eine größere Verwaltungseinheit auch effizienter arbeite.
 
Neben den generellen Vorbehalten verlangt das Gremium eine Reihe von Anpassungen im Gesetzentwurf, die auf eine Stärkung der regionalen Strukturen unter dem Dach eines künftigen Bundesträgers hinauslaufen.
 
Beiräte mit Gestaltungs- und Mitspracherecht
 
Unter anderem wird empfohlen, die vorgesehenen Regionalbeiräte ebenso wie den Beirat für den Gartenbau nicht nur für den Übergang, sondern auf Dauer einzurichten.
 
Die Beiräte sollen neben beratenden Funktionen auch Gestaltungs- und Mitspracherechte in regionalen Präventions- und Versorgungsfragen sowie bei der Besetzung von gehobenen Leitungsfunktionen in den Geschäftsstellen erhalten. Die Aufgaben der Regionalbeiräte und die der Geschäftsstellen sollen dem Unterausschuss zufolge im Gesetz festgeschrieben werden. Dabei sei sicherzustellen, dass zentrale Versichertenangelegenheiten auf der regionalen Ebene verblieben und dort entschieden würden.
 
Regeln für Sondervermögen
 
Für die Sondervermögen, die im Zuständigkeitsbereich der bisherigen regionalen Träger verbleiben sollen, verlangen die Länder eindeutige gesetzliche Festlegungen, die den bestehenden Vermögensverhältnissen Rechnung tragen sollen. Der Bund wird aufgefordert, die Neuordnung während der gesamten Übergangszeit mit mindestens 150 Millionen Euro im Jahr zu flankieren.

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