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Produktion und Förderung

Mehr Abstand bei clomazonehaltigen Pflanzenschutzmitteln einhalten

am Dienstag, 26.08.2014 - 17:30 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Seit Ende Mai gelten neue Abstandsregeln bei der Ausbringung von clomazonehaltigen Pflanzenschutzmitteln in Winterraps.

Daran hat die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) nun erinnert. Nach Angaben der UFOP hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereits Ende Mai festgelegt, dass bei der Applikation dieser Mittel künftig ein Abstand von 50 Metern (m) zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten sowie Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, eingehalten werden muss. Bisher habe ein Mindestabstand von 100 m zu diesen Flächen gegolten.
 
Laut UFOP kann allerdings der Abstand für die beiden Pflanzenschutzmittel Centium 36 CS und Gamit 36 CS auf 20 m reduziert werden, wenn die Präparate nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht werden. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen sei gemäß BVL-Mitteilung ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
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Neue Abstandsregeln auf Grundlage von Windtunnelstudien

Ausgenommen seien Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt worden seien, aber auch bereits abgeerntete Flächen wie Stoppelfelder. Als Grundlage für die neuen Abstände habe das BVL Windtunnelstudien angeführt, die von den Zulassungsinhabern nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt worden seien, teilte die UFOP mit. Damit sei präzise ermittelt worden, wie weit der Wirkstoff unter Praxisbedingungen verfrachtet werde. Dabei hätten sich auch Unterschiede im Verflüchtigungsverhalten der verschiedenen Handelsprodukte gezeigt, denen nun Rechnung getragen werde.

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