Ihre Zusicherung sei Voraussetzung zur Schaffung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems gewesen. Die Bundesmittel in der Alterssicherung der Landwirte dienten dazu, das strukturwandelbedingte Defizit ("Alte Last") abzumildern und ein vergleichbares Beitrags-Leistungsverhältnis wie in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen, betont der RLV und macht deutlich, dass den 624.974 Empfänger von Geldleistungen der Alterskasse für Landwirte im Jahr 2009 nur noch 268.321 Beitragszahler gegenüber standen.
Statistisch gesehen entfielen damit nach Angaben des RLV auf jeden "Aktiven" 2,3 zu versorgende Ruheständler. In der Rentenversicherung der Arbeitnehmer kommen dagegen auf 100 Beitragszahler 60 Rentner. Wie der RLV weiter mitteilt, brachten 1960 in den alten Bundesländern noch 770.870 beitragspflichtige Unternehmer und Weiterversicherte jene Mittel auf, aus denen 320.390 Altenteiler ihre Altersgelder erhielten. Diese in Folge des enormen Strukturwandels sich ergebende Verschiebung der Relationen in den vergangenen Jahren bedeutet einen Beitragsanstieg, den keine andere Berufsgruppe in dieser Form zu verkraften hatte.
Seit 1980 haben sich die monatlichen Zahlungen der Landwirte an ihre Alterskassen mehr als verfünffacht. Ohne die Beteiligung des Bundes in Höhe von 2,28 Milliarden Euro wäre die Beitragsbelastung der Landwirte, die selbst rund 680 Millionen Euro für die Altersversicherung aufwenden, heute kaum noch erträglich. Die landwirtschaftliche Alterssicherung bleibe somit existentiell auf eine Übernahme der strukturellen Defizite durch den Staat angewiesen. (pd)
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