Erzeugerorganisationen: Nur ein Viertel der Finanzschäden abgedeckt
Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Finanzmittel für
EHEC-geschädigte Betriebe von 210 auf 227 Millionen Euro aufgestockt und eine Kürzung der Mittel vermieden, da der ursprüngliche Entschädigungsbetrag gemäß der Verordnung (EU) Nr. 585/2011 von 210 Millionen Euro überschritten worden ist.
Die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich, fordert aber, alle Salatarten in die Regelung mit einzubeziehen. Gleichzeitig weist die BVEO darauf hin, dass der auf Deutschland entfallende Entschädigungsbetrag von etwa 16 Millionen Euro nur etwa ein Viertel der tatsächlichen Finanzschäden der Gemüseerzeuger aus der EHEC-Krise abdecke.
Für viele Gemüseerzeugnisse, für die es nachweislich unverschuldet zu Preisrückgängen und Absatzschwierigkeiten in der EHEC-Krise gekommen sei, gäbe es keine Entschädigungszahlungen. So sei die Nichteinbeziehung der Salate Feldsalat, Rucola und Chinakohl völlig unverständlich, zumal das Robert Koch-Institut eine pauschale Verzehrswarnung für Salate in Norddeutschland ausgesprochen habe.
Nach wie vor hat sich die Absatzlage bei Gemüse in der Europäischen Union nicht normalisiert, weil die Verbraucher nur zögerlich den Konsum von frischem Gemüse wieder aufnehmen. Die verbesserte Möglichkeit zur Durchführung von generischen Werbeprogrammen der EU wird daher als eine Möglichkeit gesehen, das Verbrauchervertrauen zurück zu gewinnen und einem langfristigen Imageschaden entgegenzutreten.
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