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Steuer und Finanzen

Mehr Rechte für Saisonkräfte aus Drittländern

am Donnerstag, 22.07.2010 - 09:54 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Kommission will die Arbeitsbedingungen für Saisonkräfte aus Drittländern verbessern. Die Mitgliedstaaten sollen ein gemeinsames, vereinfachtes Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt etablieren.

"Wir müssen den Saisonarbeitern, die sich häufig in einer prekären Situation befinden, bessere Bedingungen und einen sicheren rechtlichen Status bieten, um sie vor Ausbeutung zu schützen", erklärte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in Brüssel.

In der EU stünden immer weniger Arbeitnehmer für saisonale Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Fremdenverkehrsgewerbe zu Verfügung. Arbeitgeber seien deshalb zunehmend auf die Mithilfe von Menschen aus Nicht-EU-Ländern angewiesen.

Zahl der Kräfte vor allem in Spanien hoch 

Malmström gab sich zuversichtlich, dass der Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie zu einer besseren Steuerung der saisonalen Migrationsströme beitragen dürfte. Laut Kommission erlaubte Deutschland 2009 die Beschäftigung von mehr als 4.200 Saisonarbeitern aus Drittländern. In Frankreich waren es gut 2.200, in Schweden sogar rund 7.300. Deutlich mehr Bedarf hatte jedoch Spanien: Dort wurden 2008 nach offiziellen Angaben mehr als 24.800 Saisonkräfte von außerhalb der EU beschäftigt.

Angabe der Entlohnung nötig

Die Brüsseler Behörde will mit dem Vorschlag ein spezielles Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern etablieren. Als Voraussetzung für die Beschäftigung soll in der Regel das Vorhandensein eines Arbeitsvertrags dienen, der zwischen dem Saisonarbeitnehmer und einem in der EU niedergelassenen Arbeitgeber direkt geschlossen wurde. Auch ein verbindliches Beschäftigungsangebot wäre ausreichend, solange darin ein bestimmtes Entgelt festgelegt ist.

Arbeitgeber muss Unterkunft gewährleisten  

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die angeworbenen Kräfte eine angemessene Unterbringung erhalten. Ferner soll eine für die gesamte EU einheitliche Höchstdauer für Saisonarbeit von sechs Monaten pro Kalenderjahr festgeschrieben werden. Möglich sind eine Mehrfacherlaubnis über maximal drei Jahre oder ein vereinfachtes Wiedereinreiseverfahren für aufeinanderfolgende Erntezeiträume.

Zugang zu bestimmten Sozialleistungen  

Darüber hinaus sollen Saisonarbeiter mit inländischen Arbeitnehmern in Bezug auf bestimmte Rechte gleichgestellt werden. Darin finden sich insbesondere die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, der Empfang von Sozialleistungen oder der Erwerb einkommensabhängiger gesetzlicher Rentenansprüche. Es sei allerdings nicht vorgesehen, den Arbeitern automatisch Zugang zu allen Sozialleistungen eines Landes zu verschaffen, betonte Malmström. Außerdem verbleibe die Arbeitsmarktprüfung in der Hand der Mitgliedstaaten. Sie könnten nach wie vor die Zahl der höchstens zugelassenen Saisonarbeiter bestimmen. Der Vorschlag schaffe keinen Anspruch auf Bewilligung der Saisonarbeit. (AgE)

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