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Produktion und Förderung

Mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt

am Montag, 28.10.2013 - 09:17 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Vergleichssystem zur Preisermittlung landwirtschaftlicher Grundstücke habe für mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt gesorgt, meint die BVVG.

Den Beitrag der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) zur Transparenz auf dem Bodenmarkt und zur Verbesserung der Bewertungsmethodik bei landwirtschaftlichen Flächen hat deren Geschäftsführer Dr. Wilhelm Müller hervorgehoben.
 
Beim Kompetenzforum Landwirtschaft, das der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) am vergangenen Donnerstag (24.10.) in Berlin durchgeführt hat, verwies Müller auf das von der BVVG entwickelte Vergleichspreissystem zur Preisermittlung von landwirtschaftlichen Grundstücken.
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EU-Notifizierung und Beratung

Nach der zwischenzeitlich erfolgten Notifizierung durch die EU-Kommission und einer von der Brüsseler Administration veranlassten eingehenden Begutachtung durch den Bewertungsexperten Prof. Wolfgang Kleiber verfüge die BVVG nunmehr über ein Instrument, das den Marktwert landwirtschaftlicher Flächen geradezu mustergültig abbilde.
 
Das Vergleichspreissystem, mit dem die BVVG die Preise beim Direktverkauf landwirtschaftlicher Flächen an Pächter ermittelte, stehe damit gleichberechtigt neben den beiden anderen von der EU-Kommission vorgegebenen Verfahren, der bedingungsfreien Ausschreibung sowie des Verkaufs auf der Grundlage eines unabgängigen Gutachtens. Der BVVG-Geschäftsführer betonte die breite Akzeptanz, auf die das Vergleichspreissystem inzwischen treffe. Davon zeuge nicht zuletzt die spürbar abnehmende Zahl von Streitfällen.

Müller kritisiert Sachverständige

Zum Teil deutliche Kritik übte Müller an der Bodenwertermittlung der Sachverständigen. Nach wie vor würden Ausschreibungsergebnisse von Einzelnen pauschal als nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zugehörig klassifiziert. Darüber hinaus werde die Verwendung von Geboten aus solchen Ausschreibungen abgelehnt, die nicht zu Verkäufen geführt hätten, weil die Flächen aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen verpachtet worden seien und deren Verwendung von der Immobilienwerterordnung angeblich nicht gedeckt sei. Müller widersprach dem ausdrücklich und zitierte aus dem Kleiber- Gutachten. Demzufolge seien Sachverständige geradezu verpflichtet, Marktindikatoren wie qualifizierte Gebote in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Schließlich hielt Müller den Sachverständigen vor, ihr gutachterliches Ermessen trage tendenziell mehr den Interessen des Käufers Rechnung als denen des Verkäufers.

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