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Produktion und Förderung

Meldepflicht beim Antibiotikamonitoring? Online-Rechner hilft

am Montag, 21.07.2014 - 08:26 (Jetzt kommentieren)

München - Ab sofort können Tierhalter beurteilen, ob sie beim staatlichen Antibiotikamonitoring eine Meldung abgeben müssen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellt einen Online-Tierzahlrechner bereit.

Ob Ferkelerzeuger, Milchviehhalter, Hähnchenmäster und Putenmäster - wer Nutztiere hält, steht vor der Frage: Meldepflichtig ja oder nein? Ab sofort können Tierhalter online klären, ob sie beim staatlichen Antibiotikamonitoring eine Meldung abgeben müssen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat auf seiner Homepage einen Tierzahlrechner bereitgestellt. Es stehen zwei Varianten bereit. Es existieren Bestandsuntergrenzen.

Von der Meldepflicht ausgenommen

Nach Mitteilung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) erlaube das Online-Hilfsmittel Betrieben eine Einschätzung, ob sie für die staatliche Antibiotikadatenbank meldepflichtig sind. Rinder- und Schweinehalter müssen beachten, dass die Bestandsuntergrenze für jede Nutzungsart separat gilt.
 
Das heißt, so der BBV, ein Betrieb mit durchschnittlich nicht mehr als 20 Mastkälbern (bis acht Monaten) und/oder 20 Mastrindern (ab acht Monaten) oder ein Betrieb mit durchschnittlich nicht mehr als 250 Mastferkel (bis 30 Kilogramm) und/oder 250 Mastschweinen (über 30 Kilogramm) ist von der Meldepflicht ausgenommen. Die Bestandsuntergrenzen beziehen sich auf die Nutzungsart. Es können also bis zu 250 Mastschweine und 250 Mastferkel (beziehungsweise 20 Mastkälber und 20 Mastrinder) gleichzeitig in einem Betrieb gehalten werden, ohne dass dieser Betrieb über die Bestandsuntergrenzen kommt.
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Zwei Rechner sind online

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel stellt zwei Varianten zur Verfügung.
    Der "Übersichtsrechner" für Ferkelerzeuger, reine Milchviehbetriebe, Masthähnchen und -puten ermöglichen eine erste Einschätzung des Tierbestandes in Bezug auf die Meldepflicht. Der "detaillierte Rechner" ist für den Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 programmiert und erlaubt eine rückblickende Bewertung, ob eine Meldepflicht für das erste Halbjahr bestanden hätte. Das LGL weist darauf hin, dass die Eingabe der Daten auf eigene Verantwortung des Tierhalters erfolgt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit werde nicht übernommen werden. Die Meldepflicht für die Tierbewegungsmeldungen, Bestandsveränderungen und Antibiotikaanwendungen in die zentrale amtliche Datenbank besteht ab dem 01. Juli 2014.
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    Der Rechner ist online zu finden, klicken Sie hier ...

    Gesetzliche Grundlagen und Ziele der 16. AMG-Novelle

    Das LGL erklärt die gesetzlichen Grundlagen und Ziele der 16. AMG-Novelle:
    • Das AMG regelt die Einführung eines Antibiotikaminimierungskonzeptes für Masttiere
    • 16. Oktober 2013: 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes, AMG, verabschiedet
    • AMG tritt am 1. April 2014 in Kraft: Halter von Masttieren (Ferkel, Schweine, Kälber, Rinder, Hähnchen und Puten) sind verpflichtet, Daten zu ihren Tierhaltungen mitzuteilen
    • Ziel: Durch die Verbesserung der Tiergesundheit, weniger Antibiotika einzusetzen, gleichzeitig Gefahr der Ausbreitung resistenter Bakterien zu senken
    • Ab 1. Juli 2014: Tierhalter tragen alle Anwendungen von Antibiotika in eine zentrale Datenbank
    • Für jedes Halbjahr wird die Therapiehäufigkeit eines Betriebes berechnet
    • Überdurchschnittliche Behandlung erfordert vom Tierhalter Maßnahmen, um die Gesundheit ihrer Tiere zu verbessern und dadurch den Antibiotikaverbrauch zu senken, Betriebe sind verpflichtet, für die Maßnahmen Tierarzt zu Rat zu holen
    • Tritt keine Verbesserung ein, kann das Veterinäramt weitere Maßnahmen wie Impfungen veranlassen
    Mit dieser Neuerung schlägt das Arzneimittelgesetz eine Brücke zur Gesetzgebung in den Bereichen Tiergesundheit. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes berichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen (Evaluierung).
     

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