Nach Mitteilung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) erlaube das Online-Hilfsmittel Betrieben eine Einschätzung, ob sie für die staatliche Antibiotikadatenbank meldepflichtig sind. Rinder- und Schweinehalter müssen beachten, dass die Bestandsuntergrenze für jede Nutzungsart separat gilt.
Das heißt, so der BBV, ein Betrieb mit durchschnittlich nicht mehr als 20 Mastkälbern (bis acht Monaten) und/oder 20 Mastrindern (ab acht Monaten) oder ein Betrieb mit durchschnittlich nicht mehr als 250 Mastferkel (bis 30 Kilogramm) und/oder 250 Mastschweinen (über 30 Kilogramm) ist von der Meldepflicht ausgenommen. Die Bestandsuntergrenzen beziehen sich auf die Nutzungsart. Es können also bis zu 250 Mastschweine und 250 Mastferkel (beziehungsweise 20 Mastkälber und 20 Mastrinder) gleichzeitig in einem Betrieb gehalten werden, ohne dass dieser Betrieb über die Bestandsuntergrenzen kommt.
- Kleine Mastbetriebe: Keine Pflicht zur Antibiotikamitteilung (16. Juni) ...
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