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Steuer und Finanzen

Meyer rechtfertigt Novelle der Gebührenverordnung

am Freitag, 28.03.2014 - 16:09 (Jetzt kommentieren)

Hannover - Niedersachsen Lebensmittelunternehmen sollen zukünftig anteilig Kosten der Kontrollen tragen. Bemessungsgrundlage soll dabei der Umsatz auf Basis einer Selbstauskunft sein.

Niedersachsens Agrarminister Meyer plant mit der Novelle der Gebührenordnung die Kosten für Lebensmittelkontrollen zu Lasten der Unternehmen zu berechnen. Laut Entwurf müssten Lebensmittelunternehmen mit weniger als 125.000 Euro sowie weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz pro Kontrolle maximal 56 Euro beziehungsweise 92 Euro zahlen. Die Kostenlegung der Kontrollgebühr anhand der Umsatzsumme eines Betriebes soll sich auf die Selbstauskunft des Betriebes stützen. Mit dieser wird angegeben, ob die Umsatzgrenzen für die gedeckelten Gebühren eingehalten werden.
 
Bei offensichtlichen Zweifeln an der Korrektheit der Selbstauskunft, seien für die Inanspruchnahme der Regelung entsprechende Nachweise beizubringen, die die Einhaltung der Kriterien belegen. Komme ein Betrieb dem nicht nach oder verweigert die Selbstauskunft, so erfolge die Kostenerhebung wie für sonstige Betriebe. Dies geht aus der Antwort von Agrarminister Meyer auf eine kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Frank Oesterhelweg hervor.
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Position des Landkreistags zur Gebührenfinanzierung

Zudem fragten die CDU-Abgeordneten, ob der Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Kontrollen durch Gebühren der Forderung des Landkreistages entspricht. Meyers Antwort: "Der Landkreistag hat sich wiederholt für mehr Einnahmen für den Verbraucherschutz auf kommunaler Ebene ausgesprochen. In der Stellungnahme zum Entwurf der Gebührenverordnung spricht sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände daher nicht gegen die Absicht des Landes durch die umfassende Neuordnung des Gebührenrechts zur Verbesserung der Einnahmesituation beizutragen aus." Auf die Frage, wann der überarbeitete Entwurf vorliegt, antwortete Meyer: "Der überarbeitete Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Mit der Verbandsbeteiligung ist Anfang April zu rechnen."
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