Niedersachsens Agrarminister Meyer plant mit der Novelle der Gebührenordnung die Kosten für Lebensmittelkontrollen zu Lasten der Unternehmen zu berechnen. Laut Entwurf müssten Lebensmittelunternehmen mit weniger als 125.000 Euro sowie weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz pro Kontrolle maximal 56 Euro beziehungsweise 92 Euro zahlen. Die Kostenlegung der Kontrollgebühr anhand der Umsatzsumme eines Betriebes soll sich auf die Selbstauskunft des Betriebes stützen. Mit dieser wird angegeben, ob die Umsatzgrenzen für die gedeckelten Gebühren eingehalten werden.
Bei offensichtlichen Zweifeln an der Korrektheit der Selbstauskunft, seien für die Inanspruchnahme der Regelung entsprechende Nachweise beizubringen, die die Einhaltung der Kriterien belegen. Komme ein Betrieb dem nicht nach oder verweigert die Selbstauskunft, so erfolge die Kostenerhebung wie für sonstige Betriebe. Dies geht aus der Antwort von Agrarminister Meyer auf eine kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Frank Oesterhelweg hervor.
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