Vor allem die Milchgüteuntersuchungen und die Beiträge an den Verband der deutschen Milchwirtschaft e.V. werden ins Visier genommen. Nach Ansicht der Kommission sind beide Maßnahmen nicht mit dem EU-Binnenmarkt zu vereinbaren.
Andere Verwendungen der Umlage sieht sie hingegen wohlwollender: So seien die Ausgaben für Forschung und die Verbesserung der Milchviehhaltung zulässige nationale Beihilfen, müssten aber noch genehmigt werden. Drittens seinen Milchpreiserfassungen, Schulmilchprogramme und die Ausbildung von Landwirten keine Beihilfen und auf jeden Fall akzeptabel.
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Über die Milchumlage werden in neun Bundesländern jährlich 25 Millionen Euro eingesammelt, die Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nicht in Brüssel als Staatsbeihilfen angemeldet hat.
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