
Wie der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) gestern mitteilte, haben Vion, Tönnies, Danish Crown und Westfleisch ihre Beratungen für einen tariflichen Mindestlohn abgeschlossen. Rechtliche Bedenken seien ausgeräumt worden.
Zunächst muss das Arbeits- und Sozialministerium die Prüfbefugnis für Unternehmen im Zusammenhang mit Werkverträgen klären. Anschließend wollen die Unternehmen "möglichst schnell" einen tariflichen Mindestlohn aushandeln.
Einzige Möglichkeit für verbindliche Lohnuntergrenze
Außerdem soll die Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Dafür strebt man Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten) an. Die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz ist die Voraussetzung, dass der Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt werden kann und somit auch für Werkvertragsunternehmen gilt.
Vion, Tönnies, Danish Crown und Westfleisch sehen im tariflichen Mindestlohn die einzige Möglichkeit, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft zu erreichen.
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Verhaltenskodex für Sozialstandards geplant
Die vier Unternehmen wollen aber auch einen Verhaltenskodex erarbeiten. In ihm sollen die Sozialstandards für Werkvertragsarbeitnehmer in der Fleischwirtschaft und deren Kontrolle festgelegt sein. Einzelne Unternehmen hätten bereits anerkannte Modelle entwickelt, die als Vorbild für eine branchenweite Lösung dienen könnten.
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