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Produktion und Förderung

Mindestlohn IG BAU: Erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

am Freitag, 20.06.2014 - 11:49 (Jetzt kommentieren)

Kassel - Die Auftaktverhandlung über die Einführung eines tariflichen Mindestlohns für die rund 800.000 Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau endete gestern ohne Ergebnis.

Saisonarbeiter stechen Spargel
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Vertreter des Gesamtverbands der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) vertagten sich zu weiteren Gesprächen auf den 3. Juli 2014, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. In den Tarifverhandlungen soll die zweijährige Übergangsfrist des derzeit im Bundestag beratenen Mindestlohngesetzes genutzt und die Löhne für ungelernte Arbeitnehmer an den gesetzlichen Mindestlohn herangeführt werden. Ziel der IG BAU sei es, auch in den grünen Branchen dauerhaft die Mindestlöhne tarifvertraglich zu vereinbaren.
 
"Wir haben den ersten Schritt geschafft und grundsätzliche Annäherungen erzielt. Fortschritte gab es insbesondere bei Fragen der Struktur des Mindestlohntarifvertrags", sagte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum.

Uneinigkeit über Höhe des Mindestlohns

"Bei der Höhe des Mindestlohns liegen die Vorstellungen allerdings noch deutlich auseinander. Die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, ihre Branchen zukunftsfest aufzustellen und das Image der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus für den Nachwuchs attraktiver zu gestalten. Wir erwarten, dass sie sich dieser Verantwortung stellen. Die Beschäftigten haben faire Löhne verdient," erklärte Schaum. 
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Was kommt für Saisonarbeiter?

In der vorletzten Woche hatte Schaum die Arbeitgeberverbände kritisiert. Nach Aussage Schaums blockierten diese die Tarifverhandlungen und spielten lieber auf Zeit. Seiner Einschätzung nach spekulieren die Arbeitgeber darauf, dass Saisonarbeiter doch noch vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden. Für den Gewerkschafter ist dies "ein riskantes Spiel", denn, so Schaum, "am Ende kommt diese Ausnahme nicht und sie stehen ohne Branchenlösung da". Dann gelte ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Erntehelfer.
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Der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) reagierte überrascht. Dort wies man darauf hin, dass entgegen der Darstellung der IG BAU bereits eine feste Terminabsprache bestehe.

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