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Mindestlohn gilt seit Anfang diesen Jahres, doch laut Bauernverband sei die Umsetzung insbesondere hinsichtlich der Dokumenation nicht praxisgerecht. Arbeitgeber müssten seit dem 1. Januar die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten mit einem Monatseinkommen von knapp unter 3000 Euro dokumentieren. Agrarminister Christian Schmidt kündigte an, er werde sich mit seiner Kabinettskollegin Andrea Nahles um eine praxisgerechte Lösung bemühen. Bis Ostern, so Schmidt, wolle man am Ziel sein. Stundenblätter für Familienangehörige seien nicht akzeptabel, so Schmidt.
Der Geschäftsführer vom Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, hatte angemahnt, dass wichtige Details hinsichtlich der Geltung des Mindestlohngesetzes für mitarbeitende Familienangehörige und damit der notwendigen Aufzeichnungen sowie der Anrechenbarkeit von Kost und Logis auf den Mindestlohn nicht geklärt seien.
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