Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet erstmals ab 15. Januar 2016 Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Agrarbereich. So wird es je Beratung maximal 1.500 Euro Förderung geben. Jährlich kann der Landwirt maximal drei geförderte Beratungen in Anspruch nehmen, meldet das Agrarministerium in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung beläuft sich auf 60 bis 90 Prozent der Ausgaben, je nach Förderschwerpunkt. Bei einer Erstberatung ist eine Förderung von 100 Prozent möglich, so das Ministerium.
Das sind die Kriterien für den Erhalt einer Förderung
- Agrarbetrieb muss sich in MV befinden.
- Landwirt muss sich von einem Beratungsunternehmen beraten lassen, das an einem europaweiten Vergabeverfahren teilgenommen hat und dort den Zuschlag für den angebotenen Beratungsschwerpunkt erhielt. Das Antragsverfahren und die Förderung werden über dieses abgewickelt.
- Beratungsunternehmen finden Sie hier.
- Beratung muss inhaltlich einem der neun förderfähigen Schwerpunkte zuordenbar sein.
Diese neun Schwerpunkte sind förderfähig
- Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
- Klima und Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen
- Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels
- Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung
- Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
- Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz
- Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren
- Diversifizierung, einschließlich Maßnahmen, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen
- Fragen des Ökolandbaus
Am 27. Januar 2016 findet in Güstrow eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema statt. Eine Einladung zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.
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