
- Winterraps,
- Feldgras,
- gut entwickelten Zwischenfrüchten und
- Wintergerste
Gesetzliche Obergranze: 80 kg Gesamt-N je Hektar
- die Vorkultur und die Ausschöpfung ihrer N-Düngung,
- die hinterlassenen Ernterückstände und
- Koppelprodukte
Nachdem die Ernte eingebracht ist, wird die Fläche für die Folgekultur hergerichtet. Damit bei der organischen Düngung keine Nährstoffe verschwendet werden, sollten einige Punkte beachtet werden.
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