Für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013 müssen landwirtschaftliche Betriebe ihre Nachbauerklärungen bis zum 14. Juni bei der
Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (
STV) einreichen. Die Nachbauerklärungen können per Post oder online (www.stv-bonn.de) verschickt werden.
Die Nachbaugebühren dienen dazu, vorhandene Sorten weiterzuentwickeln und neue Sorten zu generieren, damit diese den wachsenden Anforderungen an Ertrag, Restitenzen und Marktanforderungen standhalten. "Die Entwicklung einer Sorte kostet mehrere Millionen Euro. Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren sind unverzichtbar, damit Sorten ständig weiterentwickelt werden können und der Landwirt auf Saatgut zurückgreifen kann, das auf seine Bedürfnisse angepasst ist", erklärt Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.
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