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Produktion und Förderung

Nagelschmitz: 'Ausnahmen beim Mindestlohn verfehlen ihr Ziel'

am Donnerstag, 31.07.2014 - 08:33 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Anrechnung von Kost und Logis, sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf 70 Tage ausweiten: Die "Erleichterungen" beim Mindestlohn für Obst- und Gemüsebau scheinen Praktiker zu enttäuschen.

Aushilfskräfte im Anbau von Sonderkulturen
Wie der Rheinische Landwirtschaftsverband heute berichtet, hat sich der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt enttäuscht über die als "Erleichterungen" erklärten Ausnahmeregelungen für Landwirtschaft und Gartenbau bei der Einführung des Mindestlohnes geäußert. In Wirklichkeit verfehlten diese Regelungen weitgehend ihr Ziel.
 
"Dass die in den Medien angekündigten Ausnahmeregelungen für Landwirtschaft und Gartenbau unsere Branche als Gewinner der Einführung des Mindestlohnes darstellen und damit in anderen Branchen Neid erzeugen, empfinde ich als besonders ärgerlich", wird Nagelschmitz zitiert.
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Regelungen stellen keine Erleichterung dar

In einer Pressemitteilung hatte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt erklärt, dass für Saisonarbeiter eine Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn möglich wäre, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von 50 auf 70 Tage ausgeweitet und Maßnahmen zum Schutz redlicher Arbeitgeber durch die Befreiung geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge bei Vorlage gefälschter Formulare A1 geplant würden.
 
Nagelschmitz stellte fest, dass keine dieser Regelungen eine wesentliche Erleichterung für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe darstelle. Er begründete dies damit, dass die Anrechnung von Kost und Logis nur dann Anwendung finden könne, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf einen Mindestlohntarifvertrag einigen könnten, was aber in der Zwischenzeit geschehen sei.
 
Bezüglich der Verlängerung der Zeitgrenze bei der kurzfristigen Beschäftigung äußerte er die Befürchtung, dass Sozialversicherungsprüfer unter Umständen bei einer längeren Beschäftigungsdauer von Berufsmäßigkeit - und damit Sozialversicherungspflicht - ausgehen könnten. Dies würde zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Schließlich seien bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen Saisonarbeitskräfte gefälschte Formulare A1 vorgelegt hätten.
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Sorge um Sonderkulturenanbau verschärft

"Ich habe die große Sorge, dass sich der Sonderkulturanbau in Deutschland nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sehr verändern wird", so Nagelschmitz.
 
Die rheinischen Obst- und Gemüsebaubetriebe stünden in direkter Konkurrenz zu den Produzenten in Ost- und Südeuropa. Dort würden zwar seit Jahren Mindestlöhne gelten- allerdings auf einem weitaus niedrigeren Niveau. 

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