Wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium erklärte, wird damit die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger konkretisiert, die 2010 von der Bundesregierung erlassen wurde.
Danach ist jeder Betrieb, egal ob Landwirt, gewerblicher Tierhalter oder Biogasanlagenbetreiber, der mehr als 200 t Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr abgibt, befördert, aufnimmt oder verwertet, dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und bestimmten Melde- und Mitteilungspflichten nachzukommen.
Meldungen nur noch in elektronischer Form möglich
Die betreffenden Aufzeichnungen und Meldungen seien nun nur noch in elektronischer Form möglich, so dass die bisherige aufwendige Papierform entfalle, so das Ministerium.
Darüber hinaus seien die zeitlichen Intervalle für die geforderten Aufzeichnungen und Meldungen kürzer als in der Bundesverordnung. Zur Umsetzung der Landesverordnung sei ein elektronisches Meldeverfahren installiert worden, das dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) ähnele.
Betreiber der Datenbank sei die Abteilung für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) bei der LMS Agrarberatung GmbH. Die LFB wird laut Ministerium in den kommenden Monaten flächendeckend Schulungen zum Umgang mit der Datenbank durchführen.
Quelle: Agra Europe
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