
Das zeigen die zahlreichen Zuschriften und Wortmeldungen auf einen Beitrag von agrarheute – der ebenfalls einige Woche auf die Freigabe seiner Anlage durch den regionalen Netzbetreiber warten musste.
Betroffen sind aber nicht nur private Kleinanlagen von bis 10 KWp, die überwiegend für den Eigenbedarf Strom erzeugen sollen. Dazu kommen bis zu 1000 gewerbliche Anlagen, die nicht ans Netz können, sagt jedenfalls der Bundesverbands Solarwirtschaft.
Und dass alles trotz einer schweren Energiekrise und Rekord-Strompreisen. Die Erfahrungsberichte der Betreiber von Kleinanlagen zeigen indessen, dass es eine ganze Reihe von Ursachen für den Rückstau beim Netzanschluss und der Freischaltung der PV-Anlagen gibt. Diese sind sowohl technischer als auch organisatorischer Natur.
Denn obwohl die meisten Privatkunden ihre Anlage in monatelanger Kleinarbeit mit Hilfe einer spezialisierten Fachfirma planen, vorbereiten und ans Netz bringen wollen, müssen sie oft Monate auf die Freischaltung warten. Dabei fehlt es unter anderem an den nötigen Wechselrichtern, aber auch an den durch die Netzbetreiber zu installierenden Zweirichtungszählern. Doch es gibt auch zahlreiche bürokratische Hürden.
Ein Leser von agrarheute.com berichtet: „Bis jetzt 3 Monate Verzögerung seit Installation der PV-Anlage und der Installationstermin des Zweirichtungszählers frühestens Mitte des Monats! Alles in engster Abstimmung gelaufen - Verzögerung allein durch die Bearbeitung beim Netzbetreiber. Mindestens 10 Telefonate mit diesem geführt.“ - Kein Einzelfall.
Anlage unbedingt fristgerecht anmelden
Fakt ist: Für jede PV-Anlage besteht die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Registrierung. Die Anlagenbetreiber müssen ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das erfolgt über das Marktstammdatenregister, kurz MaSt. Dort werden die Standortdaten, die technischen Daten der Anlage und die persönlichen Kontaktdaten registriert.
In der Regel geschieht das lange vor Fertigstellung der Anlage. Die Verpflichtung zur Registrierung bezieht sich auf alle ans Versorgungsnetz angeschlossene Stromerzeugungsanlagen sowie auf solche, die zukünftig an das Stromnetz angeschlossen werden sollen, sagt das Vergleichsportal Verifox.
Wer seine PV-Anlage nicht fristgerecht in das Marktstammdatenregister einträgt, dem droht der Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, warnen die Experten. Außerdem kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld verhängen.
Ob die Anlage tatsächlich Strom bezieht oder Energie ins Netz einspeist, ist dabei nicht von Bedeutung. Dies gilt letztlich auch für die Anlagengröße, da in Deutschland anders als in einigen Nachbarländern keine Bagatellregelung existiert. Demzufolge müssen selbst als Plug-and-play-Geräte konzeptionierte Balkon-Solaranlagen für die Steckdose anmelden, sagt jedenfalls Verivox.
Netzbetreiber als Nadelöhr – Netzkonformität und andere Sachen
Neben der Registrierung im Marktstammdatenregister ist es unbedingt nötig, die PV-Anlage auch beim lokalen Netzbetreiber anzumelden. Auch das übernimmt in der Regel die spezialisierte Installationsfirma. Der Netzbetreiber hat dann acht Wochen Zeit, die Netzkonformität zu prüfen.
Das könnte er allerdings in den meisten Fällen schon tun, lange bevor die Anlage Strom erzeugt bzw. ans Netz gehen könnte. Denn alle Daten liegen seit Wochen auf dem Tisch. Ohne die Zustimmung des Netzbetreibers darf die Photovoltaik-Anlage jedoch nicht betrieben werden, sagen alle die Installationsfirmen.
Aber hier liegt sozusagen der Hase im Pfeffer: Wenn die Anlage vor drei Monaten fertig war und vom Netzbetreiber nicht freigeschaltet wurde, entstehen dem Betreiber nicht nur die 6,53 Cent pro KWh Verluste bei der entgangenen Einspeisung – vielmehr hätte er in der ganzen Zeit Stromkosten von - laut Verifox – jetzt 42 Cent je KWh und mehr gespart.
Momentan ist zwar vorgeschrieben, dass der Netzbetreiber die Anmeldung bearbeiten muss, aber er hat keine Frist”, sagen Solarunternehmen.
In Deutschland sind nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft außerdem auch hunderte fertige gewerbliche Solaranlagen noch nicht ans Netz angeschlossen. Grund dafür, dass der klimafreundliche Strom nicht eingespeist werden könne, sei ein Engpass bei den Zertifizierungsunternehmen, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands.
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