
Welche Zugmaschinen mit ihren Anhängern und Sonderfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit?
Welche Kfz oder Fahrzeugkombinationen unterliegen nach Bundesfernstraßenmautgesetz der Mautpflicht? Antworten gibt das Merkblatt zur "Güterbeförderung in der Landwirtschaft". Es ist von der der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr aktualisiert worden. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin.
Der DBV sieht das Merkblatt nach eigenen Angaben als empfehlenswerten Ratgeber für die landwirtschaftliche Praxis sowie als wichtige Grundlage für die berufsständische Beratungsarbeit.
Hinweise wie Fahrerlaubnis, Nachbarschaftshilfe und Lenkzeiten
Das Merkblatt enthält wichtige Hinweise zum Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG), zur Autobahnmaut (BFStrMG), zum Fahrpersonalgesetz (FPersG) und
zum Berufsfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG). Informationen und Hinweise gibt es zum Beispiel zu:
- Fahrzeugbauarten in der Land- oder Forstwirtschaft, Sonderfahrzeuge, Sattelzugmaschinen
- Nachbarschaftshilfe und mitzuführende Unterlagen
- Fahrerlaubnisbesonderheiten, Hinweise zum Ordnungsrecht
- Hinweise zur Beförderung im Rahmen eines Maschinenringes oder durch landwirtschaftliche Lohnunternehmer
- fahrpersonalrechtliche Vorschriften über Lenkzeiten
- Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
- Ausnahmen in der Landwirtschaft
- Entwurf zur Dünge-VO: Verschärfung, Verbote, Sperrfristen (25. August) ...
- Trends bei Lade- und Silierwagen: Aufnahmetechnik und Elektronik (22. August) ...
- StvZO: Einzel-Genehmigung für große Geschütze entfällt (16. August) ...
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