
Die Krankenversicherungsbeiträge beruhen erstmals auf einem bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstab. Neuer Beitragsmaßstab für Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige ist der korrigierte Flächenwert.
Maßgeblich für den Beitrag sind nach Angaben der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Flächengröße, Nutzungsart und Hektarwert. Der durch Multiplikation dieser Werte ermittelte Flächenwert werde anschließend mit dem jeweiligen Beziehungswert nach der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft multipliziert und in ein Ersatzeinkommen umgerechnet.
Basis dieser Verordnung sind laut SVLFG die Buchführungsergebnisse der mehr als 11.000 Unternehmen des Testbetriebsnetzes. Mit dem Ersatzeinkommen erfolge eine Zuordnung zu einer der 20 Beitragsklassen für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige.
Basis dieser Verordnung sind laut SVLFG die Buchführungsergebnisse der mehr als 11.000 Unternehmen des Testbetriebsnetzes. Mit dem Ersatzeinkommen erfolge eine Zuordnung zu einer der 20 Beitragsklassen für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige.
Krankenversicherungsbeiträge steigen
Der SVLFG zufolge muss ein Großteil der Mitglieder mit einem Anstieg ihrer Krankenversicherungsbeiträge rechnen. Ursache sei aber nur zum Teil der neue Beitragsmaßstab.
Wirksam würden hingegen auch höhere Leistungsaufwendungen sowie die Tatsache, dass die Beiträge im letzten Jahr nicht kostendeckend festgesetzt, sondern durch Eigenmittel gestützt worden seien. Eine abermalige Stützung durch Betriebsmittel sei 2014 nicht möglich.
Angleichung an bundeseinheitlichen Krankenversicherungsbeitrag bis 2017
Positiv mache sich hingegen bemerkbar, dass die ursprünglich angekündigte Kürzung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu Lasten der LKK bisher nicht realisiert worden sei. Allerdings seien die Beiträge in den 20 Beitragsklassen im Vergleich zu anderen gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor günstig.
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