Das teilte der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) mit. Der Schlüssel wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben. Laut Verband ergibt sich daraus, dass Anmeldungen mit einem Beschäftigungsbeginn ab 1. Dezember 2011, Entgeltmeldungen, deren Meldezeitraum nach dem 30. November 2011 endet, sowie Jahresmeldungen für 2011 mit dem neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel zu übermitteln sind. Alle Meldungen, die Meldezeiträume bis 30. November 2011 umfassen, beispielsweise eine Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung zum 27. November 2011, sind nach Verbandsangaben mit dem bisherigen fünfstelligen Schlüssel abzugeben. Der Spitzenverband weist darauf hin, dass mit der Ausfüllhilfe sv.net (Version 11.1) unter www.svnet.info bereits seit Juli 2011 der neue Tätigkeitsschlüssel vergeben werden kann. Alle Informationen zum neuen Tätigkeitsschlüssel sind im Internet unter
www.arbeitsagentur.de/Unternehmen/Sozialversicherung/Schlüsselverzeichnis 2010 zu finden. Dort kann der neue Tätigkeitsschlüssel auch online ermittelt werden.
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