Wer als Milchviehhalter im kommenden Jahr bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Liquiditätsdarlehen aufnehmen will, kann zusätzlich von dem neuen Bürgschaftsprogramm des Bundes profitieren. Dieses startet ab 2. Januar.
- Der Höchstbetrag für solche Kredite beträgt jedoch 300.000 Euro.
- Die Laufzeit ist auf maximal zehn Jahre beschränkt.
- Die Bürgschaftsquote beträgt 50 Prozent.
- Für bereits zugesagte Liquiditätssicherungsdarlehen ist das Bürgschaftsprogramm nicht möglich.
- Das Förderangebot des Bundes gilt bis Ende 2018.
Betrieb muss Kreditraten dauerhaft bedienen können
Voraussetzung ist zudem, dass der Milchviehbetrieb dauerhaft die Kreditraten bedienen kann. Sanierungsfälle bleiben daher ausgeschlossen. Zudem muss der Betrieb Bonitätsklassen von 1 bis 4 erreichen, um von der Förderung profitieren zu können. Der Antrag für das Bürgschaftsprogramm ist über die Hausbank zu stellen.
Gebühren sind natürlich auch noch fällig. So verlangt die Rentenbank für die Antragsbearbeitung einmalig 1 Prozent der Darlehenssumme. Das Risikoentgelt an die Hausbank beläuft sich jährlich auf 1 Prozent des jeweils ausstehenden Bürgschaftsbetrages.
Die Rentenbank zieht das Risikoentgelt bei der Hausbank ein.
dlz-Tipp: Wenn wegen der Milchkrise Ihre betrieblichen Sicherheiten aufgebraucht sind und Sie noch zusätzliche Liquidität benötigen, sollten Sie mit Ihrem Berater prüfen, ob das neue Bürgschaftsprogramm eine Alternative sein kann.
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