Ab dem 1. November können Landwirte Investitionszuschüsse aus dem neuen „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ beantragen. Anträge auf Beratungsförderung sind schon jetzt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/energieeffizienz möglich.
Zentrales Förderkriterium ist die Senkung der Kohlendioxid-Emissionen. Somit können sowohl Investitionen in energiesparende Maschinen und Geräte als auch regenerative Energieträger bezuschusst werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich des Gartenbaus. Für das Programm stehen bis Ende 2023 insgesamt 156 Mio. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung zur Verfügung.
Das Programm soll aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden. Ziel ist, den jährlichen Treibhausgasausstoß in der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um insgesamt 14 Mio. t CO2-Äquivalent zu reduzieren.
Welche Investitionen werden gefördert?
Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung eines energiesparenden Vorkühlers in Milchkühlanlagen oder effizientere Pumpen und Ventilatoren. Bezuschusst werden aber auch Geothermie- oder Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Energiespeicher. Bezuschusst werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bezuschusst werden auch Beratungen und Informationsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit einer CO2-Einsparung stehen. Voraussetzung ist, dass die Beratung von zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Eine Liste der von der BLE zugelassenen Experten findet sich ebenfalls auf den Internetseiten der Bundesanstalt.
Wie ist die Akzeptanz der Förderung?
In einer ersten Runde des Bundesprogramms Energieeffizienz haben landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe seit 2016 rund 138 Mio. Euro an Fördermitteln abgerufen. Etwa 5.200 Anträge wurden dazu von der BLE bearbeitet.
Mit den Zuschüssen wurden Investitionen in Höhe von 480 Mio. Euro zur Verbesserung des Klimaschutzes in der Landwirtschaft ausgelöst.
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