Wie jedes Jahr muss der Entlastungsantrag zur Agrardieselvergütung bis zum 30. September beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Für eine Übergangszeit von drei Jahren haben Sie die Wahl zwischen der digitalen und schriftlichen Antragstellung.
Ob die bürokratischen Hürden, die beim digitalen Verfahren zu bewältigen sind, in drei Jahren niedriger sein werden, bleibt noch abzuwarten. agrarheute erklärt Ihnen, wie das Prinzip der neuen Antragstellung im Moment funktioniert.
Anträge im Bürger- und Geschäftskundenportal einreichen
Keine Veränderungen gibt es bei den auszufüllenden Formularen und den beizufügenden Unterlagen beim Agrardiesel-Antrag. Der vollständige Antrag – das Formular 1140 – kann von allen Antragstellern verwendet werden.
Wer im letzten Jahr erfolgreich einen Antrag gestellt hat, kann den Kurzantrag – das Formular 1142 – nutzen, sofern sich keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis oder bei der Anzahl der Bienenvölker ergeben haben und sofern es sich bei Ihrem Betrieb nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt.
Was neu ist und bereits vielen Landwirten Probleme bereitet hat, ist das Einreichen der Formulare und dazugehörigen Unterlagen im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung. Für die digitale Antragstellung ist ein Elster-Zertifikat für Organisationen notwendig. Über Ihren Personalausweis können Sie beziehungsweise Ihr Betrieb nicht identifiziert werden. Entsprechend müssen Sie für den Agrardiesel-Antrag im BuG „ein neues Geschäftskundenkonto“ auswählen.
Ein Organisationszertifikat kann über Elster mit Hilfe der Steuernummer beantragt werden. Auch hier müssen Sie darauf achten, ein „Zertifikat für eine Organisation“ auszuwählen und nicht die Registrierungsart „Für mich“.
Wie gehen Sie bei der Antragstellung vor? Stimmen Sie in unserer Umfrage ab und nutzen Sie die Kommentarfunktion!
Agrardiesel-Antrag: Ohne Papier geht es nicht
Um die Registrierung im BuG abschließen zu können, bekommen Sie per E-Mail einen Link und einen Code zugesandt. Gegebenenfalls sollten Sie prüfen, ob die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist. Empfehlenswert ist es, sich die E-Mail gut abzuspeichern und zunächst auf die letzten Zugangsdaten in Papierform zu warten.
Zusätzlich werden Ihnen nämlich die restlichen Zugangsdaten vom Finanzamt als Brief zugesandt. Damit können Sie die Anmeldung im BuG über den Link aus der E-Mail abschließen.
Elster-Zertifikat zwingend notwendig
Eventuell haben Sie bereits im November oder im Januar vom Hauptzollamt eine E-Mail zur vereinfachten Registrierung im BuG erhalten. Die Generalzolldirektion weist darauf hin, dass es aber auch nach einer vereinfachten Registrierung rechtlich notwendig ist, das Elster-Zertifikat zu hinterlegen. Dieses können Sie im BuG-Konto unter dem Menüpunkt „Zugangsmittelübersicht“ hinzufügen.
Wenn es beim Hochladen des Zertifikats nach der vereinfachten Registrierung Probleme gibt oder Sie keinen Link erhalten haben, empfiehlt die Generalzolldirektion, sich über das Elster-Organisationszertifikat im BuG (neu) anzumelden. Haben Sie vorher bereits ein Konto angelegt, soll dieses wieder gelöscht werden.
Ausweichen auf Papierform noch drei Jahre lang möglich
Noch für drei Jahre können Sie Ihren Antrag über den jeweiligen Papiervordruck – das amtliche Formular – stellen. In diesem Fall müssen die PDF-Formulare genutzt werden, ein Ausfüllen am Computer ist aber nicht möglich.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.