In der Maßnahme NAU/BAU B1 wird der früheste mögliche Mähtermin in Abhängigkeit vom Vegetationsverlauf (phänologisch) festgesetzt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ermittelt jährlich den mittleren Blühzeitpunkt der Pflanzenkennart "Wiesenfuchsschwanz" in Niedersachsen und Bremen. Auf Grundlage dieses Zeitpunktes wird der früheste Mähtermin für in der Maßnahme B1 geförderten Grünlandflächen festgelegt, teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit. Während der erste Mähtermin auf den geförderten Grünlandflächen terminlich eingeschränkt ist, können diese Flächen ohne zeitliche Einschränkung beweidet werden.
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