Wie die LWK Niedersachsen schriebt, erfolgt die Anweisung von Basis- und Umverteilungsprämie (Förderung der ersten Hektar) sowie der Junglandwirtezuschlag und die Kleinerzeugerregelung in Niedersachsen am 29. Dezember 2015. Die Greeningprämie in Höhe von 87,34 Euro/ha könne hingegen erst im Februar 2016 ausbezahlt werden.
Die gesamte Prämienzahlung vom Antragssteller noch "nicht abschließend bearbeiteter Anträge" werde ebenfalls erst ab Ende Februar 2016 ausbezahlt werden können. Bis Mitte Dezember werden diese Antragssteller schriftlich oder mündlich durch die zuständige Bewilligungsstelle über die verspätete Prämienzahlung informiert.
- Die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen ist für Mitte März 2016 geplant.
- Die Ausgleichszulage wird nach der vorliegenden Planung Ende März 2016 gezahlt werden.
- Der Erschwernisausgleich wird voraussichtlich am 29. April 2016 bewilligt werden.
So setzt sich die Förderung in Niedersachsen zusammen
- Basisprämie Niedersachsen: 192,19 Euro/ha
- Greeningprämie: 87,34 Euro/ha
- Förderung der ersten Hektar (für die ersten 30 Hektar): 49,64 Euro/ha
- Förderung der ersten Hektar (für die nächsten 16 Hektar): 29,78 Euro/ha
- Junglandwirtezuschlag: 44,27 €/ha
Um die Höhe der zu erwartenden Betriebsprämie zu ermitteln, gibt es von der Landwirtschaftskammer einen Prämienrechner für die niedersächsischen Landwirte.
Neue Zahlungsansprüche ab 18. Dezember
Die neuen Zahlungsansprüche werden laut LWK Niedersachsen ab dem 18. Dezember 2015 zugewiesen. Voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres soll es dann auch wieder möglich sein, Zahlungsansprüche in der ZI-Datenbank zu übertragen.
Neue Zahlungsansprüche (Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen, wenn der Landwirt im Antragsjahr 2015 keine Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve bekommen hat) könnten mit der Antragsstellung 2016 ausschließlich dann zugewiesen werden, wenn es sich
- um einen Junglandwirt handelt oder
- ein Betriebsinhaber eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt.
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