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Produktion und Förderung

Niedersachsen: Güllebehälter sollen abgedeckt werden

am Dienstag, 22.10.2013 - 18:45 (Jetzt kommentieren)

Hannover - In Niedersachsen soll künftig weniger Ammoniak über die Luft auf Böden und in die Gewässer gelangen. Per Erlass sollen Schweinehalter zur Abdeckung von Güllebehältern verpflichtet werden.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz will mit technischen Vorgaben zur Abdeckung von Lagerbehältern für Schweinegülle erreichen, dass weniger Ammoniak über die Luft auf Böden und damit in Grundwasser und Gewässer gelangt.
 
Den Entwurf eines entsprechenden Erlasses hat das Umweltministerium zur Stellungnahme an Verbände und Kommunen herausgeschickt. Dieser Entwurf beruht auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums sowie der Landwirtschaftskammer und des Landvolks.
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Reaktiver Stickstoff in der Umwelt

Das Umweltministerium wies darauf hin, dass die weitere Reduzierung der Stickstoffeinträge über den Luftpfad nicht nur dem Boden- und Grundwasserschutz diene, sondern auch dem Naturschutz zugute komme. Es sei besonders wichtig, gerade die "unkontrollierte Düngung" von wertvollen Naturflächen über den Luftpfad zu unterbinden. Weil zuviel Stickstoff über die Luft in den Boden gelange, können Biotope, die an nährstoffarmen Standorten vorkommen und sich durch Nährstoffarmut auszeichnen (z.B. Moore, Magerrasen), negativ beeinflusst werden.
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Abdeckung der Lagerbehälter gefordert

Das Umweltministerium fordert die Abdeckung der Lagerbehälter für Schweinegülle so zu gestalten, dass das Schadgas Ammoniak in wesentlich geringerem Umfang aus der Gülle in die Luft verdampft.
 
So soll bei Neuanlagen das Ammoniak um bis zu 95 Prozent zurückgehalten werden. Betroffen sind Schweinehaltungsbetriebe, die aufgrund ihrer Größe einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen.

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