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Steuer und Finanzen

Niedersachsen legt Entwurf für neue Kontrollgebühren vor

am Montag, 17.02.2014 - 12:19 (Jetzt kommentieren)

Hannover - In der neuen niedersächsischen Gebührenordnung für Lebens- und Futtermittelkontrollen soll das Prinzip "Kleine Betriebe - kleine Auflagen und große Betriebe - große Auflagen" gelten.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) legte vergangene Woche in Hannover seinen Entwurf für die umstrittene neue Gebührenordnung vor. Mit der Novelle "wollen wir mehr Gerechtigkeit und zurück zum Verursacherprinzip", erklärte der Ressortchef . Er betonte erneut, dass kleine Betriebe und Landwirte explizit geschont würden. Die Landesregierung verfolge das Prinzip "Kleine Betriebe - kleine Auflagen und große Betriebe - großeAuflagen".
 
Meyer teilte außerdem mit, dass die Gebührenordnung in zwei Schritten umgesetzt werde. Es liege ein Entwurf mit Anpassungen im Lebensmittelbereich vor, der nun in eine erneute, verkürzte Anhörung gehe. Die Gebührenordnung solle möglichst noch im ersten Halbjahr in Kraft treten.
  • Futter: Betriebskontrollen stärker risikoorientiert (Mai 2013)...

Unterschiedliche Gebühren für Lebens- und Futtermittelkontrollen

"Wir haben die vorhandenen Spielräume genutzt, um die Gebühren für kleinere Betriebe wie Kioske, Bäckereien und Fleischerläden zu reduzieren und zu deckeln.Außerdem haben wir Besonderheiten der Lebensmittelunternehmen berücksichtigt, zum Beispiel die Situation der Marktbeschicker", sagte Meyer. Der Entwurf sehe für den Lebensmittelbereich eine zweistufige Differenzierung und eine Deckelung der Gebühren für die Regelkontrolle vor.
 
Der Entwurf für den Futtermittelbereich sei der zweite Baustein der Gebührenverordnung, der nach einer Ressortabstimmung in diesem Frühjahr in Kraft treten solle. Hier würden die Regelkontrollen nach Pauschalen berechnet; sie basierten auf dem durchschnittlichen Aufwand der Kontrollen. Meyer resümierte, der Steuerzahler werde beim Verbraucherschutz massiv entlastet. Die neue Gebührenordnung werde außerdem gerechter sein als das jetzige System.

Meyer: "Verträgliche" Gebührensätze

Dem Minister zufolge werden laut Entwurf Lebensmittelunternehmen mit weniger als 125.000 Euro sowie weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz pro Kontrolle maximal 56 Euro beziehungsweise 92 Euro zu zahlen haben. Da etwa Kioske im Schnitt nur alle zwei Jahre kontrolliert würden, bedeute das im Mittel Gebührenkosten für Regelkontrollen von 25 Euro pro Jahr, rechnete Meyer vor. Kleine Bäckereien hätten im Schnitt mit 50 Euro bis 100 Euro jährlich zu rechnen. "Das ist angesichts der Umsätze verträglich", sagte der Agrarressortchef. Insgesamt berechneten sich die Kosten einer Lebensmittelkontrolle grundsätzlich nach dem Aufwand, was bedeute, dass ein größeres Lebensmittelunternehmen entsprechend höhere Gebühren zahle, da eine Kontrolle auch mehr Zeit in Anspruch nehme; der Stundensatz liege bei 72 Euro für Veterinäre und bei 46 Euro für Lebensmittelkontrolleure.
 
Auch für die Marktbeschicker sei eine gute Lösung gefunden worden; sie würden jetzt nur noch am Ort der Niederlassung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes kostenpflichtig kontrolliert. "Die Sorge, dass es mit der neuen Verordnung zu verschiedenen Zeiten in unterschiedlichen Landkreisen zu massiven Kosten besonders fürMarktstände kommt, ist damit unbegründet", erklärte Meyer.

Keine Regelkontrollen bei Landwirten

Im Futtermittelbereich sollen nach Angaben des Ministers für Kontrollen ohne Probe künftig 510 Euro berechnet werden, für Probennahme und Untersuchung 845 Euro. Die Häufigkeit einer Kontrolle richte sich nach dem Risiko; es bilde auch die Grundlage für die Entscheidung, wann eine Probe gezogen werde, erläuterte Meyer. So falle die Risikobewertung eines kleinen Mischfutterherstellers mit jährlich etwa 10.000 Tonnen (t) hergestellten Futters deutlich geringer aus als die eines großen Mischfutterherstellers mit rund 300.000 t. Entsprechend geringer seien im Vergleich auch die Kosten. Gehe man davon aus, dass bei einem großen Mischfutterhersteller jährlich gemäß Risikobewertung insgesamt 60 Probenahmen sowie zwei Betriebskontrollen durchgeführt würden, entstünden für den Betrieb zum Beispiel pro TonneKontrollkosten von 17 Cent. Die geschätzte Erhöhung des Futtermittelpreises pro Tonne liege beispielsweise bei Schweinemastfutter etwa bei 0,06 Prozent (%), so der Grünen-Politiker.
 
Bei einem kleinen Mischfutterhersteller mit jährlich etwa 10.000 t liege die Höhe der Gebühren für eine Betriebskontrolle und eine Probennahme bei 1 355 Euro; pro Tonne Futter seien dies 14 Cent. Die geschätzte Erhöhung des Futtermittelpreises pro Tonne beispielsweise bei Schweinemastfutter liege hier bei etwa 0,05 %. Bei landwirtschaftlichen Betrieben fänden diese Regelkontrollen aufgrund des äußerst geringen Risikos grundsätzlich nicht statt, so dass für sie auch keine Kosten anfielen.

Oesterhelweg: "Grundsätzlich ungerecht"

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, begrüßte die von Meyer vorgenommenen Anpassungen bei der Novelle der Gebührenverordnung. Vor allem für die kleinen Betriebe wäre die Änderung in der ursprünglich vom Ministerium geplanten Form eine finanzielle Katastrophe gewesen. Die Deckelung der Kosten für die kleinen Betriebe sei jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. "Es ist und bleibt grundsätzlich ungerecht, wenn Betriebe, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, für anlasslose Kontrollen bezahlen sollen", betonte Oesterhelweg. Den Behauptungen des Ministers, der niedersächsische Verbraucher würde durch die neue Gebührenordnung massiv entlastet, widersprach der CDU-Fraktionsvize energisch: "Zu glauben, dass die Betriebe die zusätzlichen Gebühren nicht auf den Verbraucher umlegen, ist genauso naiv als würde man davon ausgehen, dass eine Tankstelle die Erhöhung der Mineralölsteuer nicht an den Endkunden weitergibt." Oesterhelweg kündigte an, die Unionsfraktion werde die Entwicklungen bei diesem Thema auch weiterhin sehr genau beobachten.   

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