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Dafür sorgt ein Erlass zur Sicherung der Zusatzregenmengen für die Feldberegner, der von Umweltminister Hans-Heinrich Sander vorgestellt wurde. Ziel sei es, den Landwirten langfristige Planungssicherheit zu geben, vor allem mit Blick auf die Übergabe der Betriebe an nachfolgende Generationen, erklärte der Minister.
Nach wie vor werde der gesetzlich verankerte Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung berücksichtigt, denn die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser in ausreichender Menge und hoher Qualität müsse auch künftig sichergestellt sein.
Sichere Wasserversorgung trotz Trockenheit
Hintergrund für den Erlass an die unteren Wasserbehörden ist laut Darstellung des Umweltministeriums, dass insbesondere auf den leichten Böden im Nordosten des Landes die Landwirtschaft dringend auf Zusatzwasser angewiesen ist, um gesicherte Erträge erzielen zu können. Dieses Wasser werde in der Regel dem Grundwasser entnommen. Durch mehrere Trockenjahre seien jedoch die durch die Wasserbehörden zur Verfügung gestellten Wasserkontingente teilweise ausgeschöpft, so dass für zahlreiche Betriebe keine ausreichende Planungssicherheit mehr bestehe.
Zusatzregen von 30 mm pro Jahr
Als unmittelbar umzusetzende Maßnahme sehe das neue Konzept vor, dass in besonders beregnungsintensiven Gebieten ein Mehrbedarf zugestanden werden könne, so das Ministerium. Experten des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) hätten zunächst für den Landkreis Uelzen entsprechende Bereiche identifiziert, in denen die Wasserbehörde auf Antrag für die Jahre 2012 und 2013 einen Zusatzregen von 30 mm pro Jahr gewähren könne. "Diese Methodik soll baldmöglichst auch auf andere Gebiete Niedersachsens mit stark beanspruchten Grundwasserentnahmen übertragen werden - als nächstes auf den Landkreis Lüneburg", kündigte Sander an.
Rechtliche und ökologische Aspekte
Darüber hinaus sollten die Wasserbehörden bei der Vergabe von wasserrechtlichen Erlaubnissen einen Betrachtungszeitraum von nunmehr zehn Jahren zugrunde legen. Dies liefere einen zusätzlichen Beitrag, um Härten zu vermeiden. Zudem würden bis 2014 der Grundwasserbewirtschaftungserlass aktualisiert und ein speziell auf die Beregnung zugeschnittenes Überwachungssystem eingerichtet, so der Minister. Als weitere, langfristig greifende Maßnahmen zur sicheren Bereitstellung von Beregnungswasser würden Möglichkeiten zur Speicherung von Hochwasserabflüssen sowie zur Förderung von Entnahmen aus leistungsfähigen Oberflächengewässern oder Kanälen geprüft. Dadurch werde auch Aspekten des Klimawandels ausreichend Rechnung getragen.
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